Dies ist eine Diskussion zu Berufstätig und Nebenverdienst mit Gewerbeschein innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Berufstätig und Nebenverdienst mit Gewerbeschein hat es steuerliche Auswirkungen, wenn man neben seinem Haupteinkommen (z.B. Angestellter) einen Nebenverdienst mit Gewerbeschein (z.B. Internethandel oder Wochenendverkauf) hat? Gibt es Umsatzhöchstgrenzen für ein Gewerbe? Danke für die Antworten im Voraus, annanatura |
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| AW: Berufstätig und Nebenverdienst mit Gewerbeschein Umsatzhöchstgrenzen gibt es nicht. Auch ein Umsatz von 20 Milliarden Euro ist erlaubt. Die Gewinne aus dem Nebengewerbe sind in der Steuererklärung (zusätzlich) anzugeben. Bei entsprechenden Gewinnen hat dies natürlich steuerliche Auswirkungen, da die Steuerlast entsprechend steigt.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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