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Beratungsfehler

Dies ist eine Diskussion zu Beratungsfehler innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 11.02.2010, 14:52
Boardneuling
 
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Beratungsfehler

Hallo,

wenn man einen langfristigen Vertrag ( z. B. Mietvertrag von Sicherheitstechnik) nach ca. 2 /3 Wochen der Unterzeichnung, vorzeitig kündigen möchte, gilt da als Allheilmittel der Hinweis auf " Beratungsfehler" und wenn ja muss dieser auch tatsächlich nachgewiesen werden ? Oder reicht allein die Aussage bzw. Behauptung , dass man falsch beraten wurde ??
Danke für Info.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.02.2010, 17:15
V.I.P.
 
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AW: Beratungsfehler

Verträge müssen eingehalten werden.
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