Dies ist eine Diskussion zu Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? mal angenommen, der Vermieter HANS vermietet sein Club inkl. Theke an Mieter MIET. MIET sorgt sebst für die Thekenbewirtschaftung. Nun hat MIET keine Ausschankgenehmigung, die er vom Ordnungsamt der zuständigen Stadt bekäme. Wenn nun die Stadt das spitz bekäme, wer wäre dann "dran"? Muss HANS mit Konsequenzen rechnen, hat er also eine Mitschuld - oder ist allein MIET verantwortlich? Grüße |
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| AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? Sofern MIET ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 GastG betreibt, so bedarf MIET der Erlaubnis. Dies gilt immer, wenn ein Gastwirt seine Räumlichkeiten oder Teile davon vermietet und gleichzeitig die gastronomischen Aufgaben abgibt. Sofern MIET nicht regelmäßig gewinnorientiert das Gewerbe in dieser Form betreibt, so kann es auch eine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen, welche leichteren Voraussetzungen unterliegt.
__________________ www.sicherheitsrecht-bayern.de |
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| AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? Zitat:
§ 12 käme nicht in Frage, es geht an sich nur um HANS. Es ist also folglich richtig, dass HANS in einem solch fiktiven Fall rechtlich von der Stadt nicht belangt werden kann, sondern ausschließlich MIET? |
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| AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? Zitat:
![]() Grüße |
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