Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich?

Dies ist eine Diskussion zu Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 18:14
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich?

Hallo Leute,

mal angenommen, der Vermieter HANS vermietet sein Club inkl. Theke an Mieter MIET. MIET sorgt sebst für die Thekenbewirtschaftung. Nun hat MIET keine Ausschankgenehmigung, die er vom Ordnungsamt der zuständigen Stadt bekäme.

Wenn nun die Stadt das spitz bekäme, wer wäre dann "dran"? Muss HANS mit Konsequenzen rechnen, hat er also eine Mitschuld - oder ist allein MIET verantwortlich?

Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 16.03.2011, 22:39
Junior Mitglied
 
Registriert seit: May 2008
Ort: München
Beiträge: 94
100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)100% positive Bewertungen (94 Beiträge, 22 Bewertungen)  
AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich?

Sofern MIET ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 GastG betreibt, so bedarf MIET der Erlaubnis. Dies gilt immer, wenn ein Gastwirt seine Räumlichkeiten oder Teile davon vermietet und gleichzeitig die gastronomischen Aufgaben abgibt.

Sofern MIET nicht regelmäßig gewinnorientiert das Gewerbe in dieser Form betreibt, so kann es auch eine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen, welche leichteren Voraussetzungen unterliegt.
__________________
www.sicherheitsrecht-bayern.de
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 22:17
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich?

Zitat:
Zitat von BayernCop Beitrag anzeigen
Sofern MIET ein Gaststättengewerbe im Sinne des § 1 GastG betreibt, so bedarf MIET der Erlaubnis. Dies gilt immer, wenn ein Gastwirt seine Räumlichkeiten oder Teile davon vermietet und gleichzeitig die gastronomischen Aufgaben abgibt.

Sofern MIET nicht regelmäßig gewinnorientiert das Gewerbe in dieser Form betreibt, so kann es auch eine Gestattung gem. § 12 GastG beantragen, welche leichteren Voraussetzungen unterliegt.
Vielen Dank für die Antwort.

§ 12 käme nicht in Frage, es geht an sich nur um HANS. Es ist also folglich richtig, dass HANS in einem solch fiktiven Fall rechtlich von der Stadt nicht belangt werden kann, sondern ausschließlich MIET?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 22:34
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.039
95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4039 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich?

Zitat:
Zitat von Weltretter Beitrag anzeigen
Vielen Dank für die Antwort.

§ 12 käme nicht in Frage, es geht an sich nur um HANS. Es ist also folglich richtig, dass HANS in einem solch fiktiven Fall rechtlich von der Stadt nicht belangt werden kann, sondern ausschließlich MIET?
Wenn ich in meiner Mietwohnung nen GEZ Vertreter meucheln würde, dann wär auch nicht mein Vermieter zu belangen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.03.2011, 23:16
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 24
Keine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Weltretter hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ausschankgenehmigung - wer ist verantwortlich?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Wenn ich in meiner Mietwohnung nen GEZ Vertreter meucheln würde, dann wär auch nicht mein Vermieter zu belangen
Alles kar, danke. Der Vorschlag mit dem GEZ-Mitarbeiter gefällt mir aber.

Grüße
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ausschankgenehmigung Gewerberecht 06.07.2010 11:31
Oldtimertreffen -> GEMA, Ausschankgenehmigung ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 27.02.2010 17:23
Verantwortlich Medizinrecht 15.04.2009 10:35
Wer ist verantwortlich auf Privatengrundstück? Immobilienrecht 31.01.2009 15:06
Wer ist für die Sanitärenanlagen verantwortlich Mietrecht 01.11.2007 11:58





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN