Dies ist eine Diskussion zu Auftraggeber kündigt Abzüge an innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Auftraggeber kündigt Abzüge an gerne würde ich dazu einen guten Tipp bekommen. Vielen Dank schon mal im voraus. Mal angenommen... eine Person hat gestern eine Mail erhalten. Es war eine Rundmail. Darin wurde angekündigt das ab dem 1. Juli alle Mitarbeiter sozusagen Strafabzüge erhalten. Wie das aussieht hier: Da die Person als selbstständige Texterin arbeitet, muss sie auf die Profildaten des jeweiligen Users eingehen. Da schon seit Monaten das Problem besteht, das viele Mitarbeiter sich nicht an die Prüfung und an der Kritik von fehlerhaften Texten halten und sich verbessern, sieht sich die Geschäftsleitung dazu gezwungen, für jede Prüfung einen Stundensatz von 7 € zu berechnen. Die Person hat damit so kein Problem, da sie immer versucht Kritik anzunehmen und umzusetzen, wodurch sie auch öfters Lob erhalten hatte und bei Prüfungen weniger betroffen war. Da ja jetzt aber die Bezahlung für die Prüfung der Texte eines Mitarbeiters sozusagen nicht mehr über die Geschäftsleitung laufen soll, wird das als Abzug in der Rechnung gestellt. Wo natürlich auch willkürlich "geprüft" werden kann und mängel aufzuweisen sind, wo vorher kein Verbesserungsbedürfnis bestand um sozusagen mehr Profit daraus zu schlagen. Wie verhält es sich da rechtlich? Und muss man das als Abzug gelten lassen, oder darf man oder ist nur eine eigenständige Rechnung dieser "Prüfungsperson" rechtlich erlaubt? Wäre super wenn dafür jemand Rat weiss. Vielen Dank. Ich habe natürlich versucht so gut wie möglich die Formulierung im Forum zu benutzen ich hoffe das ist ok so. R. Geändert von Windchen (30.06.2011 um 10:43 Uhr). Grund: Text wegen Vorgaben geändert |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an die formulierung an sich ist tadellos. ![]() unklar ist, ob die texterin arbeitnehmerin ist. falls das so sein soll, solltest du das ganze nochmal neu unter "arbeitsrecht" einstellen. hier kriegst du dazu vermutlich keine kompetenten antworten. dann lösch bitte diesen text hier raus (auf "ändern" klicken und mehrmals dann löschen bestätigen). |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an Vielen Dank. Es handelt sich hier um einen Auftraggeber. Daher ist klar das sich hier nicht um eine Angestellte handelt. Aber ich habs jetzt abgeändert. So das keine Missverständnisse kommen. Danke. |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an was wurde denn vertraglich vereinbart? einseitig kann der auftraggeber nicht "abzüge" vornehmen wie er lustig ist. |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an Der Vertrag besteht seit über 2 Jahren und da steht nur drinnen, das wenn man nicht so und so viel Tage / Stunden absagt bzw. keinen Ersatz für die Zeit der Arbeit gefunden hat, dann muss man so und so viel bezahlen. Ist aber so gut wie nie durchgeführt worden. Die Person glaubt mehr das das Angstmacherei ist, jedoch möchte sie sich einfach rechtlich absichern, falls hierbei der Fall eintreten sollte bezogen auf die "Prüfungsgebühr". |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an Zitat:
Zitat:
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an Das ist dieser Person auch klar. Es ging dabei nur noch um die Bestätigung. Denn man kann ja manchmal in der Hinsicht auch falsch liegen. Sie ist auf diese Arbeit eine Zeitlang noch angewiesen. Deswegen geht es ihr mehr darum zu erfahren. Ob rechtlich gesehen die "Prüfungsperson" dazu verpflichtet ist der freiberuflichen Texterin die "ihre" "Gebühr" in Rechnung zu stellen, oder kann das dann die Firma wo sie wie die Texterin im Auftrag arbeiten, ohne weiteres auch mit Zustimmung der Texterin abziehen kann? Sie möchte sich in der Hinsicht absichern, da dies womöglich nur eine kurze Zeit tragbar ist, und sie dann nun ja das "weite" suchen würde. |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an wie bitte...? ich versteh die frage nicht. wer will wem was in rechnung stellen? generell kann man nur jemandem etwas in rechnung stellen, was diejenige selber (oder eine vertretungberechtigte) geordert hat. wer eine textprüfung bestellt muss sie bezahlen. |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an Nein nein nein, diese Textprüfung ist keine Sache, das die Person das will, das wird einfach gemacht und die Texterin trägt die Kosten! Es geht um die Fragestellung. Da die Prüferin selbst selbstständig bei der Firma arbeitet und allgemein diese Prüfungsaufgabe seit zig monaten macht, sieht es die Firma nicht mehr ein die Stundenlohn dafür zu löhnen, sondern es auf die freiberufliche Mitarbeiter zu verteilen. Also wenn freiberuflicher Mitarbeiter A Fehler macht und das so nicht passt, dann gehen die Prüfer los und prüfen solange sie weitere Fehler finden, das kann Stunden dauern, oder solange sie gerade lustig sind zu prüfen, sie können wahllos prüfen, ob überhaupt Beanstandung gegenüber der Kreativität der Texte besteht oder nicht und sagen, da ein Fehler hier ein Fehler, bum muss der freiberufliche Mitarbeiter der unfreiwillig "geprüft" wurde löhnen. Es ist damit gemeint, denn eigentlich ist ja diese selbstständige Prüferinnen da sind um zu prüfen deswegen sind sie in der Firma. Sie handeln auf eigene Rechnung. Wenn aber dann den selbstständigen Mitarbeiter die geprüft werden, das vom Lohn (selbstständiger Basis) abgezogen wird, kann man da auch gleich eine Rechnung von dieser Prüferin verlangen, statt von der Firma? Ich frage deswegen da diese Prüfer nicht wirklich auf Rechnung arbeiten sondern Schwarz irgendwelche Rechnungen ausstellen, ohne wirksame Steuernummer usw. Außer diese Person um die es hier geht. Sie könnte sozusagen gerade wegen diesen Prüfungsgebühr von 7 Euro die Stunde mit der Argumentation kommen, ich will die Rechnung von der Mitarbeiterin, damit ich das in meine Steuererklärung fließen lassen kann. Und da wird die Firma nicht viel machen können. Die Person will einfach überzeugend wirken, damit man wenns dazu kommt kein Geld für so ein sch.... abgezogen wird. Ich hoffe das war jetzt doch etwas verständlicher? |
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| AW: Auftraggeber kündigt Abzüge an Zitat:
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