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Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben

Dies ist eine Diskussion zu Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.03.2010, 20:06
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Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben

Hallo zusammen,

mal angenommen Firma X würde aufgrund des Fernabsatzgesetzes einen Widerruf einer Bestellung erhalten. Wie lange müsste Firma X das Schreiben, welches der zurückgesendeteten Ware beilag, archivieren?
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 19:19
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AW: Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben

6 Jahre ab Beendigung des Jahres .
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  #3 (permalink)  
Alt 28.03.2010, 16:09
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AW: Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben

Zitat:
Zitat von Tourix
6 Jahre ab Beendigung des Jahres .
Danke!
Und angenommen es käme zum Rechtsstreit und Käufer K könnte seine Unschuld durch dieses Schreiben beweisen bzw der Firma X dadurch den Fehler nachweisen.

Ist Firma K nun zur Herausgabe einer Kopie verpflichtet oder kann K vor Gericht auf dieses Widerrufsschreiben verweisen und das Gericht kann X zur Einsichtname verpflichten?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 21:33
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AW: Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben

Öhm...
Normalerweise verjährt fast alles (außer Mord) nach 3 Jahren nach Beendigung des Jahres, in dem das Geschehen stattfand.

Für die Umsatzsteuer gibt es eine Regel (müsste sich im Ustg finden lassen), wonach eine fehlerhaft ausgestellte Rechnung bis zur Verjährung (hierbei Aufbewahrungsfrist, weil diese in Steuersachen auch als Verjährung gilt) korrigiert werden muss.

Also einfach mal höflich nachfragen und etwas Geduld haben, denn es dürfte etwas dauer, bis etwas derart altes hervorgekramt wurde, das passende herausgesucht wurde und dann noch bearbeitet wird.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.03.2010, 21:54
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AW: Aufbewahrungsfrist Widerrufsschreiben

War die Antwort wirklich hierfür vorgesehen?
Ich versteh den Zusammenhang nicht zu der Frage, sorry.
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