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Aufbau eines Pausenverkaufs

Dies ist eine Diskussion zu Aufbau eines Pausenverkaufs innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 22.08.2010, 11:14
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Aufbau eines Pausenverkaufs

Hallo =)

Folgende Situation:

Person A studiert an einer kleinen Hochschule, an der es bisher keine Möglichkeit etwas Essbares zu kaufen, der Bedarf ist jedoch da. Deshalb hat sie sich mit Kommilitonen zusammengeschlossen um diesem Defizit entgegenzuwirken und möchte einen Brotzeitverkauf ins Leben rufen.
Das grundsätzliche Okay der Hochschulleitung ist vorhanden, nur der rechtliche Rahmen ist ungewiss.

Muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden? Wie sieht es mit dem Wiederverkauf von gekauften Waren aus?
Gibt es eine Möglichkeit das ganze als Hochschulprojekt durchzuführen?
Es soll kein Gewinn erwirtschaftet werden. Es wird lediglich Aufwandsentschädigungen für die Ein- und Verkäufer geben.

Es ist vermutlich etwas viel verlangt mit diesen wenigen Informationen eine umfassende Auskunft zu geben. Es würde mir schon reichen zu erfahren, an wen ich mich "offline" wenden kann um diese Fragen beantwortet zu bekommen.
Vielen Dank!

Geändert von Stillwater (22.08.2010 um 14:29 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2010, 17:33
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AW: Aufbau eines Pausenverkaufs

Zitat:
Zitat von Stillwater Beitrag anzeigen
Das grundsätzliche Okay der Hochschulleitung ist vorhanden, nur der rechtliche Rahmen ist ungewiss.
Der rechtliche Rahmen ist nicht ungewiss, sondern völlig klar...

Zitat:
Muss zwingend ein Gewerbe angemeldet werden?
Ja.

Und außerdem ist je nach Art der Speisen auch noch eine Gaststättenkonzession erforderlich.

Zitat:
Wie sieht es mit dem Wiederverkauf von gekauften Waren aus?
Genauso.
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit das ganze als Hochschulprojekt durchzuführen?
Dazu sollte am ehesten und als einzige die Hochschule etwas sagen können.

Zitat:
Es soll kein Gewinn erwirtschaftet werden. Es wird lediglich Aufwandsentschädigungen für die Ein- und Verkäufer geben.
Schwierig. Ein Gewerbe setzt "Gewinnerzielungsabsicht" voraus, aber die wird man unterstellen.
Zitat:
Es würde mir schon reichen zu erfahren, an wen ich mich "offline" wenden kann um diese Fragen beantwortet zu bekommen.
Gewerbebehörde, Industrie- und Handelskammer.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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