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Aufbau einer Pilzzucht

Dies ist eine Diskussion zu Aufbau einer Pilzzucht innerhalb des Forums Gewerberecht

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  • 1 Post By René Land

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 17:38
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Aufbau einer Pilzzucht

Privatperson A möchte sich im Nebengewerbe (neben dem Beruf) selbstständig machen mit einer Zucht von edlen Pilzen. Dazu braucht A ja generell eine übliche Gewerbeanmeldung. Gibt es Vorschriften, die er bei der Pilzzucht beachten muss, weil es sich ja um den Anbau von Lebensmitteln handelt? Wie steht es um eine unabhängige Qualitätskontrolle? Welche Rechtsvorschriften finden Anwendung?

Viele Grüße,
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 20:12
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AW: Aufbau einer Pilzzucht

Hallo franky81,

Pilzzucht wird zur sog. Urproduktion gerechnet und fällt nicht in den Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Es ist somit keine Gewerbeanzeige erforderlich. Da die erzeugten Pilze in den Verkehr gebracht werden sollen, sollte sich A an das für ihn zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.

Freundliche Grüße

R. Land
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  #3 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 01:17
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AW: Aufbau einer Pilzzucht

Zitat:
Zitat von René Land Beitrag anzeigen
Pilzzucht wird zur sog. Urproduktion gerechnet und fällt nicht in den Geltungsbereich der Gewerbeordnung. Es ist somit keine Gewerbeanzeige erforderlich. Da die erzeugten Pilze in den Verkehr gebracht werden sollen, sollte sich A an das für ihn zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt wenden.
Zu prüfen wäre außerdem, ob die Tätigkeit als "Pilzanbauer" eine Tätigkeit als Landwirt ist. Dann wäre in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen eine Mitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer Pflicht. (Die anderen Bundesländer kennen das meines Wissens nicht.)
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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existenzgründung, vorschriften, zucht

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