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Arneimittelrecht oder Lebensmittelrecht

Dies ist eine Diskussion zu Arneimittelrecht oder Lebensmittelrecht innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 18.03.2010, 12:33
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Arneimittelrecht oder Lebensmittelrecht

Hallo Leute,

ich möchte on Bezug auf den folgenden Fall einen Rat haben, also:

Ein Unternehmen stellt einen Farbstoff her. Dieser Farbstoff ist universell einsetzbar. Er wird verwendet als:

- Wandfarbe,

- Autolack,

-Farbe für Kunststoffe,

- als Lebensmittelfarbe

. und als Farbstoff für Arzneimittel.

Bevor dieser Farbsoff auf den Markt gelangen kann, muss dieser mikrobiologisch auf das Vorhandensein von Keimen untersucht werden. Da dieser Farbstoff sowohl in Lebensmitteln als auch Arzneimitteln enthalten ist, muss diese mikrobiologische Untersuchung nahc dem Lebensmittelrecht oder europäischen Arzneimittelrecht erfolgen. Meine Frage ist nun:

Welches Recht ist jetzt hier übergeordnet? Das Lebensmittelrecht oder aus Arzneirecht? Wenn zB das Arzneimittelrecht übergeordnet ist, muss man dann nicht mehr nach dem Lbensmittelrecht prüfen? Oder ist das Lebensmittelrecht übergeordnet und man muss nicht mehr nach dem Arzneimittelrecht prüfen?

Ich warte auf Eure Anworten und danke schon jetzt,

Zack, Zack
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  #2 (permalink)  
Alt 27.03.2010, 19:21
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AW: Arneimittelrecht oder Lebensmittelrecht

Da es sowohl als Farbe für Arzneimittel, als auch für Lebensmittel dienen soll,
müsste man sich auch nach den beiden jeweils zuständigen Verordnungen richten.
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