Dies ist eine Diskussion zu Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten Mich würde folgendes Interessieren. Nehmen wir mal an, es gibt eine Firma, mit einem Geschäftsführer, folgend Person A, und mehrere Büroangestellte in der Verwaltung. Nun ist Deutschland in 4 Sektoren aufgeteilt. Eine Person der Verwaltung, hier Person B, ist auch Objektleitung im Sektor X, zuständig für ca. 20 zu betreuende Objekte. Je Objekt gibt es ca. 20 Arbeitnehmer. Was wäre, wenn in diesem fiktiven Fall, Person B eine Person C auf 400€ Basis eingestellt hat (Person C ist mit Person D verheiratet, gleicher Nachname). Das Einstellungsgespräch und Arbeitsvertragunterzeichnung fand ausschließlich zwischen Person B und C statt. Nun vergeht die Zeit, monatlich werden die geleisteten Stunden von Person C aufgeschrieben, und unterzeichnet über Person B an Person A, Geschäftsführer gegeben. Kurz eingeworfen: Person A und Person C haben sich nie kennengelernt. Fröhlich geht die Zeit ins Land, jeden Monat kommen die Unterschriften von Person C an Person A ins Büro, Geld wird ausgezahlt. Plötzlich erscheint der Zoll bei Person C auf der Arbeit, trifft aber, ohne Wissen von Person A, Person D anstelle von Person C an. Person D sagt dem Zoll ganz nett, dass er seit einem Jahr hier arbeitet, aber unter dem Namen von Person C, denn Person D arbeitet auch noch wo anders auf 400€ Basis. Die Firma wisse davon, und er ist dumm und dachte, dass das ok wäre. Nun droht der Firma, bzw. der Person A der bankrott, obwohl Person A stets komplette Einsicht gewährte, und selbst mit vollem Gewissen meinte, dass Alles 100% richtig und legal in dessen Firma läuft. Vermutung: Person B wusste zwar davon, wollte sich die Arbeit aber nicht erschweren, und hat deswegen Niemandem davon erzählt (reine Vermutung). Dies Alles angenommen, welche Chancen und Rechte gibt es da für Person A, wusste Diese wirklich Nichts von den Dingen, die über zwei Ecken dort passiert sind? Ich danke Euch schon mal sehr, für etwaige Hilfe! Hoffe, man kann das hier einigermaßen verstehen. Besten Dank und beste Grüße |
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| AW: Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten Der Geschäftsführer (und vermutlich Inhaber/Gesellschafter) eines Unternehmens mit ca. 1600 Mitarbeitern sieht sich bzw. die Firma von Insolvenz bedroht, weil eine Minijobberin sich durch ihren Eheparter auf der Arbeit vertreten lässt und der dabei vom Zoll entdeckt wird? Ich bin ja bereit, vieles zu glauben, aber ...
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten Aber gehen wir davon aus, dieser Minijobber hat sich so eine zweite Arbeit erschlichen, und sagt nun ofiziell aus, dass die Firma das gewusst haben muss. Angenommen die finanzielle Lage der Firma ist nicht rosig, und eine Strafe in sechsstelliger Höhe könnte das Aus bedeuten. Fraglich ist einfach, ob es in unserem Rechtssystem so her geht, dass wirklich Person A dafür belangt werden kann, hatte sie stets ein reines Gewissen und war überzeugt der Meinung, dass Alles mit Richtigkeit daher läuft. |
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| AW: Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten Mangelnde Kenntnis von Regeln und Vorschriften schützt nicht vor Strafe für deren Übertetung. Normalerweise lernt man sowas bereits im Grundschulalter, allerspätestens kurz nach der Erlangung des Führerscheins am öffentlichen Fotoapparat. Aber worum geht es denn konkret? Welche entsetzlichen Schwerverbrechen werden der armen hilflosen A zur Last gelegt? Aufgrund welcher Paragrafen droht man ihr?
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| AW: Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten Natürlich lernt man das. In dem konkreten Fall wird allerdings an Person A vorbei agiert, da lediglich Personen wie B für das Personalwesen zuständig sind. Person B ist eine qualifizierte Fachkraft, seit 10 Jahren im Unternehmen, Welcher der selbstständige Aufgabenbereich bzgl. Objektleitung und Personalwesen der einzelnen Objekte oblag. Bei 1.600 Angestellten ist es auch schwer für Person A, in ganz Deutschland zu kontrollieren, dass jeden morgen auch die richtigen Personen anwesend sind. Aber genau das wird Person A nun, unter Androhung von Geldbusse und Haft, zur Last gelegt. Die mündliche Aussage eines Zollbeamten war im Wortlaut: wenn Sie es nicht schaffen, jede Person jeden Morgen an jedem Standort persönlich zu kontrollieren, dann dürfen Sie eben nur eine Person einstellen, wo Sie es schaffen.... Person A wird hier als Geschäftsführer voll Haftbar gemacht. Eine Anklage ist noch nicht erhoben. Die arme Person D war kürzlich beim Zoll zwecks Aussage vorstellig, und ist in den nächsten Tagen zur polizeilichen Aussage vorstellig zu werden. Aussage von Person D über Person C, also den Ehepartner, ist, dass Person C ja sowieso kaum deutsch kann, und von Nichts wusste. Person D ist der deutschen Sprache, wie üblich in der Branche, auch kaum mächtig, und sagt nur, dass Firma und Person A davon gewusst haben müssen. |
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| AW: Arbeitnehmerin angestellt, doch ihr Mann geht arbeiten Etwas klares wird so immer noch niemand raten können. Für Gesetzesverstöße und zivilrechtliche Ansprüche ist aber durchaus die Firma haftbar und in bestimmten Umfang auch der Eigentümer. Dabei ist dann egal, welche natürliche Person die unzulässige Entscheidung getroffen hat. Die Firmenleitung hat die Pflicht, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Gesetzesverstöße in ihrem Bereich zu verhindern. Dazu gehören dann auch funktionierende Kontrollmechanismen. Die Firma kann aber ihrerseits die rechtswidrig handelnde Person anzeigen und von dieser Schadenersatz verlangen. Ist aber klar, dass eine Person (hier also wahrscheinlich B) gegen Gesetze verstoßen hat, ist diese strafrechtlich verantwortlich. Kann die Firma nachweisen, dass sie mit üblicherweise hinreichenden Mitteln versucht hat, diese Handlungen zu verhindern, und dass ihre Bemühungen hintergangen wurden, kommt sie möglicherweise aus dem Schneider. Wie ein Unternehmen, dass neben anderen Ausgaben monatlich mehr als 0,6 M€ reine Lohnkosten haben muss, durch die möglicherweise zu zahlende Strafe in der genannten Höhe in den Ruin getrieben werden kann, verstehe ich immer noch nicht. Welches Gesetz erlaubt/verlangt den eigentlich solche Summen? Geldstrafen werden doch meist in Tagessätzen erhoben, die wiederum vom tatsächlichen Einkommen des Verurteilten abhängen.
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