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Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

Dies ist eine Diskussion zu Arbeiten vor Gewerbeanmeldung innerhalb des Forums Gewerberecht

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Alt 26.01.2010, 23:28
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Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

Hallo allerseits, ich hab da mal wieder ein blödes-natürlich rein theoretisches- Problem: mal Angenommen: Auftraggeber X lässt nach mündlicher Absprache Auftragnehmer Y für sich arbeiten. Auftraggeber X geht (aufgrund eines Missverständnisses) davon aus, dass Y ein angemeldetes Gewerbe hat. nach einer Weile bemerkt X, dass Y kein Gewerbe angemeldet hat und sorgt dafür, dass X umgehend ein Gewerbe anmeldet. War die Arbeit vor Gewerbeanmeldung illegal? Wie sieht es mit der Rechnung aus, gibt es Probleme, wenn die Zeit vor der Gewerbeanmeldung darauf vermerkt wird? Wird diese Rechnung ev z.B. vom Finanzamt nicht anerkannt? Danke für rasche und kompetente Antwort im voraus, Niwa
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Alt 27.01.2010, 07:50
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AW: Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

in der Gewerbeordnung http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html steht: ist gleichzeitig mit Begin der Tätigkeit anzumelden wäre schon mal Teil 1 der Antwort
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Alt 27.01.2010, 08:32
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AW: Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

+ info von Gewerbeamt: wird kulant gehandhabt, mehrere Monate Rückdatierung möglich (kostet extra Gebühr)
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Alt 27.01.2010, 10:17
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AW: Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

die Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, um Arbeitgeber oder Auftraggeber sein zu können.
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Alt 27.01.2010, 10:49
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AW: Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

Zitat:
Zitat von Soeren_l
die Gewerbeanmeldung ist nicht notwendig, um Arbeitgeber oder Auftraggeber sein zu können.
Wenn man kein Gewerbe ausübt, sondern Freiberufler ist.

Aber dem EP zufolge wird man davon ausgehen müssen, daß es sich um ein Gewerbe handelt, warum sollte der Auftraggeber sonst auf Gewerbeanmeldung bestehen?
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 27.01.2010, 11:02
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AW: Arbeiten vor Gewerbeanmeldung

die fehlende gewerbeanmeldung ist kein grund dafür dass eine rechnung nicht abzugsfähig bei der steuer ist. Allenfalls die fehlende Steuernummer.
Die Anmeldung des Geweerbes ist zwar verpflichtend. Aber sie wirkt sich nicht auf das Vertragsverhältniis aus. Ich sehe da kein Problem.
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