
01.12.2010, 16:27
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| Senior Mitglied | | Registriert seit: Oct 2010
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| Arbeit in einem Gastronomiebetrieb Sehr häufig finde ich Betriebe, insbesondere ausländische vor, deren Arbeiter nicht oder nur kaum in der Lage sind, ausführliche Informationen über ihre angebotenen Speisen und Getränke zu geben. Viele Arbeiter sind sogar kaum imstande, einfache Dialoge mit ihren Gästen zu führen.
Meine Frage ist, ob die Arbeit in einem Gastronomiebetrieb keinen rechtlichen Regelungen unterliegt, welche die reibungslose Interaktionen mit Gästen und eine hinreichende Kenntnis über die eigenen Produkte vorschreiben.
Ist ein Betreiber nicht verpflichtet, seine Mitarbeiter – sofern die entsprechenden Kompetenzen nicht vorhanden sind – ausreichend zu schulen oder schulen zu lassen? Darf eine beliebige Person in einem Betrieb eingestellt und auf die Gäste losgelassen werden? Mit welchen rechtlichen Schritten kann ein Gast gegen soziale und informative Unzulänglichkeiten vorgehen? Würde sich eine Klage gegen die Mitarbeiter oder grundsätzlich gegen den Betreiber richten? |