Dies ist eine Diskussion zu Anmaßung eines Handwerkstitels innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Anmaßung eines Handwerkstitels |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Zitat:
Aber mal ehrlich: ich finde diese geschützte Berufsbezeichnung völlig unsinnig. Im Volksmund ist jeder Fotograf, der eben fotografiert. Es ist auch keineswegs so, dass ein "echter" Fotograf oder gar Fotografenmeister zwangsläufig gute oder bessere Arbeit abliefert, als seine "Kollegen", die das "Handwerk" nicht gelernt haben - im Gegenteil. Doch es stimmt natürlich: streng genommen darf sich nur der (im geschäftlichen Kontext) Fotograf nennen, der das Handwerk auch gelernt hat. Ungelernte und Autodidakten müssen sich Alternativen ausdenken. "Fotodesigner" ist z.B keine geschützte Berufsbezeichnung. "Photographer" auch nicht. Auch die Geschäftsbezeichnung "Fotografie Max Mustermann" ist einem Ungelernten durchaus erlaubt. Meines Erachtens täten die Handwerker gut daran, sich statt durch Spitzfindigkeiten und Klagen durch gute Arbeit zu profilieren. |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Nein, B ist kein Fotograf! Daher eben die Frage da sich A durch den erlogenen Titel versucht zu profilieren. |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Zitat:
Falls es sich um einen normalen Angeber handelt: Spinner lässt man am besten links liegen. |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Es geht hier schon darum das mit dem Titel Fotograf Geschäfte abgewicklet werden. Einen sollchen "Spinner" würde ich auch nicht beachten, aber in dem Fall wird der Titel angewendet um eigenen Zwecken zu dienen und einen Wert daraus zu erzielen... |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Zitat:
Für irgendwelche Dritte sehe ich weder Möglichkeit noch Anlass da was zu unternehmen. |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Für eine Unterlassungserklärung müsste ein berechtigtes Interesse des B bestehen. Ist das hier gegeben? Außerdem hätte ich bei einem solchen Sachverhalt das Gefühl, dass da jemand dem unliebsamen Nachbarn bloß eins reinwürgen möchte, ich kann mir nicht helfen.
__________________ Fiat justitia ruat coelum |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Fotograf ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk, der Beruf kann ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief ausgeübt werden. Somit kann sich meiner Meinung nach auch jeder so nennen, der Spaß daran hat.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Zitat:
Zitat:
Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fotogra...graf_als_Beruf
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Anmaßung eines Handwerkstitels Seit wann nennt Person A sich denn so ? Es müsste ja nun auch so sein, das wenn er dies bereits vor der Reform getan hat, man ihm dieses auch nicht unbedingt wieder aberkennen kann. Oder liege ich da falsch ? |
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