Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Anmaßung eines Handwerkstitels

Dies ist eine Diskussion zu Anmaßung eines Handwerkstitels innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 22:30
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Anmaßung eines Handwerkstitels

Hallo,

angenommen eine Person A, eignet sich ohne entprechenden Abschluss/Ausbildung den Titel Fotograf an. Was kann eine Person B hier tun, bzw. an wem sollte Person B sich wenden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 22:47
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Zitat:
Zitat von maxbahr
angenommen eine Person A, eignet sich ohne entprechenden Abschluss/Ausbildung den Titel Fotograf an. Was kann eine Person B hier tun, bzw. an wem sollte Person B sich wenden?
Ist B denn Fotograf? Wenn ja könnte er sich z.B. an die Handwerkskammer wenden oder ihn durch einen Anwalt abmahnen lassen.

Aber mal ehrlich: ich finde diese geschützte Berufsbezeichnung völlig unsinnig. Im Volksmund ist jeder Fotograf, der eben fotografiert. Es ist auch keineswegs so, dass ein "echter" Fotograf oder gar Fotografenmeister zwangsläufig gute oder bessere Arbeit abliefert, als seine "Kollegen", die das "Handwerk" nicht gelernt haben - im Gegenteil.

Doch es stimmt natürlich: streng genommen darf sich nur der (im geschäftlichen Kontext) Fotograf nennen, der das Handwerk auch gelernt hat. Ungelernte und Autodidakten müssen sich Alternativen ausdenken. "Fotodesigner" ist z.B keine geschützte Berufsbezeichnung. "Photographer" auch nicht. Auch die Geschäftsbezeichnung "Fotografie Max Mustermann" ist einem Ungelernten durchaus erlaubt.

Meines Erachtens täten die Handwerker gut daran, sich statt durch Spitzfindigkeiten und Klagen durch gute Arbeit zu profilieren.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 22:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Nein, B ist kein Fotograf! Daher eben die Frage da sich A durch den erlogenen Titel versucht zu profilieren.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 23:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Zitat:
Zitat von maxbahr
Nein, B ist kein Fotograf! Daher eben die Frage da sich A durch den erlogenen Titel versucht zu profilieren.
Geht es etwas genauer? Hat A auf einer Party angegeben? Hat er die Freundin von B rumgekriegt mit den Worten "Ich bin Fotograf, ich bring' dich ganz groß raus"? Bezeichnet er sich auf seiner geschäftlichen Webseite als Fotograf und bietet seine Dienste an?

Falls es sich um einen normalen Angeber handelt: Spinner lässt man am besten links liegen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 23:14
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, maxbahr hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Es geht hier schon darum das mit dem Titel Fotograf Geschäfte abgewicklet werden. Einen sollchen "Spinner" würde ich auch nicht beachten, aber in dem Fall wird der Titel angewendet um eigenen Zwecken zu dienen und einen Wert daraus zu erzielen...
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2010, 23:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Zitat:
Zitat von maxbahr
Es geht hier schon darum das mit dem Titel Fotograf Geschäfte abgewicklet werden. Einen sollchen "Spinner" würde ich auch nicht beachten, aber in dem Fall wird der Titel angewendet um eigenen Zwecken zu dienen und einen Wert daraus zu erzielen...
Und wen stört es? Das sollte doch jedem egal sein, der nicht in Konkurrenz zu A steht oder (enttäuschter) Kunde beim ist.

Für irgendwelche Dritte sehe ich weder Möglichkeit noch Anlass da was zu unternehmen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2010, 17:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 28
Keine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bloodcorbie hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Für eine Unterlassungserklärung müsste ein berechtigtes Interesse des B bestehen. Ist das hier gegeben? Außerdem hätte ich bei einem solchen Sachverhalt das Gefühl, dass da jemand dem unliebsamen Nachbarn bloß eins reinwürgen möchte, ich kann mir nicht helfen.
__________________
Fiat justitia ruat coelum
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 08:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Fotograf ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk, der Beruf kann ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief ausgeübt werden.

Somit kann sich meiner Meinung nach auch jeder so nennen, der Spaß daran hat.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.04.2010, 13:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Zitat:
Zitat von Remby
Fotograf[COLOR=Dark Green]ie[/COLOR] ist seit 2004 ein zulassungsfreies Handwerk, der Beruf kann ohne Meisterbrief und ohne Gesellenbrief ausgeübt werden.
Fast richtig.

Zitat:
Zitat von Remby
Somit kann sich meiner Meinung nach auch jeder so nennen, der Spaß daran hat.
Nein, dem ist nicht so.

Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Fotogra...graf_als_Beruf
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 13:35
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Nov 2008
Ort: Berlin
Beiträge: 87
Keine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Baerlinair hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Anmaßung eines Handwerkstitels

Seit wann nennt Person A sich denn so ? Es müsste ja nun auch so sein, das wenn er dies bereits vor der Reform getan hat, man ihm dieses auch nicht unbedingt wieder aberkennen kann. Oder liege ich da falsch ?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anmaßung? Sozialrecht 08.05.2009 10:01
verpachtung eines bereits zu einem Mietobjekt gehörenden teil eines Gartens Mietrecht 18.04.2007 19:58
"Regulatorische Risiken - das Ergebnis staatlicher Anmaßung oder ökonomisch notwendiger Intervention?" Nachrichten: Wissenschaft 09.02.2007 14:00
Kann die Überschreibung eines Hauses aufgehoben werden nach Eintritt eines Erbfalls? Erbrecht 17.01.2007 12:26
WR - Bau eines eisbrechenden Forschungsbohrschiffes und Förderung eines Freie-Elektronen-Lasers empfohlen Nachrichten: Wissenschaft 22.05.2006 13:00





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN