Dies ist eine Diskussion zu Anhängervermietung innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Anhängervermietung angenommen, Person Y hat einen Anhänger, den er nie benötigt und ergo ungenutzt in der Garage steht. Könnte Person Y diesen Anhänger vermieten? Muss Y dafür ein Gewerbe anmelden? Wie würde das ablaufen und was wäre zu beachten? Grüße Kinneret |
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| AW: Anhängervermietung Es muss ein Gewerbe angemeldet werden. (Geschäftszweck z.B. Vermietung von Kraftfahrzeugen an Selbstfahrer) Anschließend muss man sich bei der Versicherung eine Versicherungsbestätigung für ein sog. Selbstfahrervermietfahrzeug holen und die Zulassungsstelle über die Nutzung des Fahrzeugs als Selbstfahrervermietfahrzeug in Kenntnis setzen (muss auch im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung eingetragen werden). Folgende Dinge sind zu beachten: 1. Die Versicherungsprämie wird auf Grund des höheren Risikos steigen 2. Die Intervalle für die Hauptuntersuchung (TÜV) betragen bei Selbstfahrervermietfahrzeugen 12 Monate statt üblicherweise 24 Monate. Nachzulesen auch in der MietPkwÜbwV (http://www.buzer.de/gesetz/4199/) Ich hoffe, geholfen zu haben und stehe für Rückfragen jederzeit zur Verfügung. Gruß tadelmann
__________________ Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit |
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