Dies ist eine Diskussion zu Alkohollieferservice innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Alkohollieferservice ist es erlaubt mit einer einfachen Kleingewerbe Anmeldung, einen Alkohollieferservice zu betreiben ? Die Idee, das selbe wie ein Pizza Service nur mit Alkohol. Ausgeliefert wird nur an die Haustür und nur an volljährige. Müssen irgendwelche bestimmte "Erlaubnisse" dafür eingeholt werden? |
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| AW: Alkohollieferservice Gewerberechtlich kann man nur ein Gewerbe anmelden. Müßte grundsätzlich möglich sein, einen solchen Lieferservice zu betreiben. Für gewerberechtliche Auflagen frage man am besten die Gewerbeämter. |
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| AW: Alkohollieferservice Was sollte denn dagegen sprechen? Ich kenne einige, die das so machen. Find ich ne tolle Sache, da man dann im Suff nicht mehr raus muss sondern sich Bier und Schnaps einfach bis an die Wohnungstür bringen lässt |
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| AW: Alkohollieferservice In einer Stadt nahe Köln, in der ich mal gewohnt habe, gab es ebenfalls einen solchen Lieferservice - besonders interessant war es eben bei größeren Mengen für Partys und Geburtstage, wenn man die 2 Kilometer vom Supermarkt die Bierkästen nicht schleppen wollte. ![]() Rechtlich ist sowas also garantiert möglich. |
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