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AGB und Preise fehlen auf einer Homepage

Dies ist eine Diskussion zu AGB und Preise fehlen auf einer Homepage innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 12:03
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AGB und Preise fehlen auf einer Homepage

Hallo,
Herr A wollte bei Firma X Ware bestellen. Hierbei fiel ihm folgendes auf:

1.
Im Onlineshop war Ware eingestellt zum Preis von 0 €uro
2.
Anstelle eigener AGBs stand da nur der Satz:
Als Geschäftsbedingungen gelten die allgemeinen Bestimmungen des BGB.

Nun fragt sich her A folgendes:
Wenn er Ware bestellt, bekommt er die zum Preis von o €uro?
Kann eine Firma einfach erwarten, dass jeder das BGB zu Hause hat, und sich die entsprechenden Paragraphen raussucht, oder muss nicht jede Firma individuelle AGBs online stellen? Sowas kann man doch abmahnen lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus!
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Alt 05.04.2011, 14:53
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AW: AGB und Preise fehlen auf einer Homepage

1) Man kann es ja mal versuchen

2) das ist nicht unüblich auf AGBs zu verzichten.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 15:24
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AW: AGB und Preise fehlen auf einer Homepage

So dachte Herr A auch.

Ohne Preise fand er komisch. Aber auch noch das ges. BGB als AGB einsetzen, war schon irgendwie dreist :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 05.04.2011, 17:22
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AW: AGB und Preise fehlen auf einer Homepage

Was Berniebär deutlich machen wollte: Man muss keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben.

Hat man keine, so gelten automatisch die allgemeinen Regelungen des BGB. Folglich ist der deklaratorische Hinweis auf diese Tatsache nicht verwerflich.

Bei der Preisangabe ist zu differenzieren, ob von einem Erklärungsirrtum im Sinne von § 119 BGB auszugehen ist (Preis auf Internetseite falsch eingegeben etc.).

Auf alle Fälle ist die fehlende/unrichtige Preisangabe (sofern vorsätzlich oder fahrlässig darauf hingewirkt) ein Verstoß gegen § 1 der Preisangabeverordnung, der auch mit Bußgeld bedroht ist.

Weiterhin stellt ein Verstoß gegen die Preisangabeverordnung auch einen Verstoß gegen das UWG dar, welcher kostenpflichtige Abmahnungen und gerichtliche Unterlassungsverfügungen rechtfertigen würde.
__________________
www.sicherheitsrecht-bayern.de

Geändert von BayernCop (06.04.2011 um 12:35 Uhr). Grund: Tippfehler
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