Dies ist eine Diskussion zu AGB Haftungsausschluss bei "Höherer Gewalt" innerhalb des Forums Gewerberecht
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| AGB Haftungsausschluss bei "Höherer Gewalt" Firma A hat eine Klausel in seinen AGB ( Firma A ist z.B. ein Großhändlers der z.B. Händlern Waren zum Verkauf auf Provisionsbasis überlässt) die in etwas wie folgt lauten könnte: "Der Vertriebspartner stellt Firma A von der Haftung für sämtliche Schäden die innerhalb des Wirkungsraumes des Vertriebspartners liegen frei und haftet selbst. Insbesondere für Schäden die auf Betrug, Raub und höhere Gewalt beruhen." Das Ziel einer solchen Klausel ist ja, denke ich, selbsterklärend, nur würde ich diese persönlich für etwas gewagt halten, jedoch absolut sinnvoll.. Was meint Ihr dazu, könnte die so in der Form zulässig sein oder welche Änderungen könnten zu einer Zuläsigkeit führen? Geändert von praeon (09.02.2011 um 13:48 Uhr). |
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