Dies ist eine Diskussion zu AGB für Dienstleistungen nötig? innerhalb des Forums Gewerberecht
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| AGB für Dienstleistungen nötig? |
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| AW: AGB für Dienstleistungen nötig? Wenn keine AGBs verwendet werden, gelten halt die gesetz. Bestimmungen (BGB,..). Der Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht es, die schuldrechtlichen Vorschriften des BGB durch AGBs zu ändern. |
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| AW: AGB für Dienstleistungen nötig? Zitat:
Wenn das Unternehmen Verträge mit abwesenden Verbrauchern per Fernkommunikationsmittel eingehen möchte, müßten die Fernabsatzinformationen erteilt werden, § 312c BGB. Wenn das Unternehmen eine Internetpräsenz betreibt, müßten die Diensteanbieter-Angaben gemacht werden, § 6 TMG. Zitat:
Weil diese Pflichtangaben häufig in AGB versteckt bzw. angeführt werden, kommt es -ungenauerweise- schnell zu einer Gleichsetzung von AGB mit den Gesetzlichen Pflichtangaben. 11 |
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| AW: AGB für Dienstleistungen nötig? Zitat:
§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag (1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. AGB braucht man also nicht. Manche Pflichtangaben, die man tätigen muß können aber zu AGB werden. Es gab ein Unternehmen, dass hatte ca. 140 AGB Klauseln. Dieses Unternehmen berief sich häufig auf seine AGB, welches zu Klagen führte. Dabei habe ich die AGB untersucht und fand ca. 70 unzulässige Klauseln und 50 fragliche Klauseln. Es hat noch 2 Klagen gedauert und man hat eingesehen, die AGB ganz abzuschaffen. Danach liefen die Geschäfte wesentlich besser obwohl nun einige Einschränkungen gegenüber Kunden nicht mehr vorhanden waren. In vielen AGB werden auch häufig nur zu 90% das widerholt was ohnehin gesetzlich gilt. ZB. im Verbrauchsgüterkauf kann zB. von den meisten relewandten Vorschriften, die gerne zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden sollen, ohnehin nicht abgewichen werden. |
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