Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

AGB für Dienstleistungen nötig?

Dies ist eine Diskussion zu AGB für Dienstleistungen nötig? innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 19:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 5
Keine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Texterin hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AGB für Dienstleistungen nötig?

Hallo,

sind AGB eigentlich immer nötig? Das heißt, kann es eine Abmahnung geben, wenn keine genutzt werden?

Das betrifft den Fall, wenn eine Firma Dienstleistungen wie z. B. Texterstellung, Webseitenerstellung etc. anbietet.

HG
Texterin
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 20:10
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: AGB für Dienstleistungen nötig?

Wenn keine AGBs verwendet werden, gelten halt die gesetz. Bestimmungen (BGB,..).
Der Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht es, die schuldrechtlichen Vorschriften des BGB durch AGBs zu ändern.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2010, 21:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: AGB für Dienstleistungen nötig?

Zitat:
Zitat von Texterin
kann es eine Abmahnung geben, wenn ... eine Firma Dienstleistungen wie z. B. Texterstellung, Webseitenerstellung etc. anbietet.
Wenn das Unternehmen übers Internet Dienstleistungsverträge abschließt, dann müßten die in § 312e BGB genannten Informationen erteilt werden.

Wenn das Unternehmen Verträge mit abwesenden Verbrauchern per Fernkommunikationsmittel eingehen möchte, müßten die Fernabsatzinformationen erteilt werden, § 312c BGB.

Wenn das Unternehmen eine Internetpräsenz betreibt, müßten die Diensteanbieter-Angaben gemacht werden, § 6 TMG.

Zitat:
Das heißt, kann es eine Abmahnung geben, wenn keine AGB genutzt werden?
Ja. Allerdings kann nicht abgemahnt werden, WEIL keine AGB verwendet werden. Sondern: wenn keine AGB benutzt werden, so kann jedoch das Fehlen sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Informationen beanstandet werden!

Weil diese Pflichtangaben häufig in AGB versteckt bzw. angeführt werden, kommt es -ungenauerweise- schnell zu einer Gleichsetzung von AGB mit den Gesetzlichen Pflichtangaben.

11
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 15:31
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 52
Keine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sagabona hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: AGB für Dienstleistungen nötig?

Zitat:
Zitat von once
Weil diese Pflichtangaben häufig in AGB versteckt bzw. angeführt werden, kommt es -ungenauerweise- schnell zu einer Gleichsetzung von AGB mit den Gesetzlichen Pflichtangaben.
Wobei die gesetzlichen Pflichtangaben ebenfall zu AGB werden, soweit es sich dabei um Vertragsbedingungen handelt. Wie zB. ein Widerrufsrecht im Fernabsatz.

§ 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

AGB braucht man also nicht. Manche Pflichtangaben, die man tätigen muß können aber zu AGB werden.

Es gab ein Unternehmen, dass hatte ca. 140 AGB Klauseln.
Dieses Unternehmen berief sich häufig auf seine AGB, welches zu Klagen führte.
Dabei habe ich die AGB untersucht und fand ca. 70 unzulässige Klauseln und 50 fragliche Klauseln.
Es hat noch 2 Klagen gedauert und man hat eingesehen, die AGB ganz abzuschaffen. Danach liefen die Geschäfte wesentlich besser obwohl nun einige Einschränkungen gegenüber Kunden nicht mehr vorhanden waren.

In vielen AGB werden auch häufig nur zu 90% das widerholt was ohnehin gesetzlich gilt.

ZB. im Verbrauchsgüterkauf kann zB. von den meisten relewandten Vorschriften, die gerne zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden sollen, ohnehin nicht abgewichen werden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Haushaltsnahe Dienstleistungen Mietrecht 19.11.2009 23:24
haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerrecht 05.02.2009 15:14
Widerrufsrecht bei Dienstleistungen Kaufrecht / Leasingrecht 04.02.2009 13:14
Bewertungsforum von Dienstleistungen Verbraucherrecht 22.06.2008 15:08
haushaltsnahe Dienstleistungen Steuerrecht 15.01.2007 20:38





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN