Dies ist eine Diskussion zu Ärger mit Handwerkerrechnung innerhalb des Forums Gewerberecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ärger mit Handwerkerrechnung Mal angenommen, eine Handwerksfirma wird bestellt. Der Firmenchef (Meister) erscheint mit einem Gesellen pünktlich zum vereinbarten Termin und meldet sich bei dem Auftraggeber persönlich unverzüglich nach Ankunft. Die vereinbarten Arbeiten werden ordnungsgemäß ausgeführt, während der Ausführung ist der Auftraggeber dauerhaft anwesend. Nach Arbeitsende verabschiedet man sich und der Auftraggeber sieht die beiden vom Hof fahren. Insgesamt waren die Handwerker 1,5 Stunden anwesend. In der Rechnung tauchen jedoch 3 Meisterstunden und 3 Gesellenstunden auf. Fahrtkosten werden nicht berechnet, der Betrieb ist von dem Ort der ausgeführten Arbeiten ca. 15 Minuten Fahrtzeit entfernt. Der Auftraggeber reklamiert nach Rechnungserhalt sofort per E-Mail und bittet um Klärung. In der Mail verweist der Auftraggeber darauf, dass er die Zahlung bis zur Klärung nicht anweisen wird. Die Mail wird gelesen (Lesebestätigung), aber es erfolgt keine Reaktion. Nach 14 Tagen wird erneut eine E-Mail geschrieben mit Hinweis auf die erste E-Mail, auch diese wird gelesen (Lesebestätigung). 1 Jahr nach Rechnungsstellung erhält der Auftraggeber eine Mahnung. Der Auftraggeber reagiert unverzüglich und bittet diesmal jedoch postalisch um Klärung. Dem Schreiben fügt er sowohl die Ausdrucke der vorherigen E-Mails bei, als auch Ausdrucke der Lesebestätigungen. Einen Monat nach Versand des Schreibens hat sich der Handwerksbetrieb nicht gemeldert. Wie geht man nun am geschicktesten vor, um weiteren Ärger, insbesondere Mahngebühren zu verhindern? Wäre es ratsam, zumindest den unstrittigen Teil zzgl. einem Fahrtkostenanteil zu überweisen? Bin für jede Hilfe dankbar! |
| |||
| AW: Ärger mit Handwerkerrechnung Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Handwerkerrechnung / Werkvertrag | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 01.04.2011 13:57 |
| Handwerkerrechnung so in Ordnung? | Handelsrecht | 11.06.2010 23:09 |
| Handwerkerrechnung i.o? | Handelsrecht | 22.11.2008 18:10 |
| Handwerkerrechnung | Baurecht | 30.05.2006 20:07 |
| Abzocke bei Handwerkerrechnung | Bürgerliches Recht allgemein | 11.03.2006 21:02 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios