Dies ist eine Diskussion zu Abfallerzeuger innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Abfallerzeuger Firma A ist eine von vielen in der BRD tätige "Entrümpelungsfirma" Firma B ist ein privater "Schrottsammler" Der Begriff Abfall ist in §3 KrW-/ AbfG geregelt. Firma A beräumt die Wohnung eines privaten Kunden besenrein und lädt sämtliches Mobiliar und Inventar zur Beseitigung in den Firmeneigenen LKW um dieses dann einem zertifizierten Entsorger zuzuführen. Frage: Welche Genehmigung wäre bis hier für die Tätigkeit des A erforderlich? Firma B sammelt bei verschiedenen Kunden Altmetalle zur Verwertung ein, die er teils von der Straße aufnimmt oder direkt vom Kunden zugereicht bekommt. Dieses Material trennt er auf seinem Betriebshof indem er es beim Abladen in verschiedene Containermulden wirft. Frage: Welche Genehmigung wäre bis hier für die Tätigkeit des B erforderlich?
__________________ Eine Paranoide Persönlichkeitsstörung äußert sich unter anderem durch Überempfindlichkeit, die durch Rechthaberei und Streitsucht kompensiert wird. ![]() PS: Ich habe nicht immer Recht...... |
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