Dies ist eine Diskussion zu Aberkennung des Gewerbes innerhalb des Forums Gewerberecht
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| Aberkennung des Gewerbes 1.) Herr x betreibt seit mehreren Jahren ein Gewerbe, auf Grund der schwierigen Auftragslage wird jedoch kein Gewinn erzielt. Kann nun das Finanzamt dieses Gewerbe als Liebhaberei einstufen? 2.) Wie kann Herr x seine Gewinnerzielungsabsicht plausibel darlegen? Hr. x schreibt regelmäßig Rechnungen, wirbt in einschlägigen Fachzeitschriften, ist mit seinem Gewerbe auf Fachmessen anzutreffen. Dies spricht doch für die Gewinnabsicht oder? 3.) Welche Konsequenzen hat eine Aberkennung des Gewerbes? Ist er dazu verpflichtet das Gewerbe ab zu melden ? 4.) Kann er nach der Aberkennung des Gewerbes weiterhin Rechnungen (ohne MwSt) schreiben? 5.) Was passiert wenn Hr. x nach der Aberkennng des Gewerbes Gewinn erzielt? Im voraus vielen Dank für Ihre Antworten. MfG Udo Schenk |
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| AW: Aberkennung des Gewerbes Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen den steuerlichen Regelungen und den Regelungen des Gewerberechts.. Als Faustregel kann man sagen, dass im Steuerecht eine 5 jährige Frist angesetzt wird, in der man Gewinne erzielen sollte. Sollte das ganze steuerlich als Liebhaberei eingestuft werden, hat man den Nachteil, dass man die Verluste steuerlich nicht mehr absetzen kann; eventuell auch für die vergangenheit aberkannt werden. |
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| AW: Aberkennung des Gewerbes Zitat:
Denn zwischen "nicht Erzielen wollen" und " nicht Erzielen können" ist doch ein gewaltiger Unterschied.... Eben wegen der Vergangenheit .... Auswirkung auf Rückzahlung? Regelungen des Gewerberechts? Was ist da zu beacheten? |
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| AW: Aberkennung des Gewerbes Gibt es hier niemand der etwas zu der Frage, der Rückzahlung und ob es Möglichkiten um diese Rückzahlung zu kommen oder zumindest zu reduzieren, sagen kann? |
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| AW: Aberkennung des Gewerbes Zitat:
Jedes Finanzamt.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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