Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aberkennung des Gewerbes

Dies ist eine Diskussion zu Aberkennung des Gewerbes innerhalb des Forums Gewerberecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2010, 14:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Straubing
Alter: 47
Beiträge: 5
Keine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aberkennung des Gewerbes

Ich habe mehrere Fragen:

1.)
Herr x betreibt seit mehreren Jahren ein Gewerbe,
auf Grund der schwierigen Auftragslage wird jedoch kein Gewinn erzielt.

Kann nun das Finanzamt dieses Gewerbe als Liebhaberei einstufen?

2.)
Wie kann Herr x seine Gewinnerzielungsabsicht plausibel darlegen?

Hr. x schreibt regelmäßig Rechnungen, wirbt in einschlägigen Fachzeitschriften, ist mit seinem Gewerbe auf Fachmessen anzutreffen.

Dies spricht doch für die Gewinnabsicht oder?

3.)
Welche Konsequenzen hat eine Aberkennung des Gewerbes?
Ist er dazu verpflichtet das Gewerbe ab zu melden ?

4.)
Kann er nach der Aberkennung des Gewerbes weiterhin Rechnungen (ohne MwSt) schreiben?

5.)
Was passiert wenn Hr. x nach der Aberkennng des Gewerbes Gewinn erzielt?

Im voraus vielen Dank für Ihre Antworten.

MfG
Udo Schenk
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2010, 16:21
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Aberkennung des Gewerbes

Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen den steuerlichen Regelungen
und den Regelungen des Gewerberechts..

Als Faustregel kann man sagen, dass im Steuerecht eine 5 jährige Frist angesetzt
wird, in der man Gewinne erzielen sollte.

Sollte das ganze steuerlich als Liebhaberei eingestuft werden, hat man den Nachteil,
dass man die Verluste steuerlich nicht mehr absetzen kann;
eventuell auch für die vergangenheit aberkannt werden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2010, 16:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Straubing
Alter: 47
Beiträge: 5
Keine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aberkennung des Gewerbes

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Als Faustregel kann man sagen, dass im Steuerecht eine 5 jährige Frist angesetzt wird, in der man Gewinne erzielen sollte.

Sollte das ganze steuerlich als Liebhaberei eingestuft werden, hat man den Nachteil,dass man die Verluste steuerlich nicht mehr absetzen kann; eventuell auch für die vergangenheit aberkannt werden.
Das ist klar, aber wie kann man um die Aberkennung kommen, bzw. sich gegen den Vorwurf man würde keinen Gewinn erzielen wollen?

Denn zwischen "nicht Erzielen wollen" und " nicht Erzielen können" ist doch ein gewaltiger Unterschied....

Eben wegen der Vergangenheit .... Auswirkung auf Rückzahlung?

Regelungen des Gewerberechts?
Was ist da zu beacheten?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.12.2010, 20:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Dec 2007
Ort: Straubing
Alter: 47
Beiträge: 5
Keine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Zeitenwanderer hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aberkennung des Gewerbes

Gibt es hier niemand der etwas zu der Frage, der Rückzahlung und ob es Möglichkiten um diese Rückzahlung zu kommen oder zumindest zu reduzieren, sagen kann?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 30.12.2010, 23:26
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Aberkennung des Gewerbes

Zitat:
Zitat von Zeitenwanderer Beitrag anzeigen
Gibt es hier niemand der etwas zu der Frage, der Rückzahlung und ob es Möglichkiten um diese Rückzahlung zu kommen oder zumindest zu reduzieren, sagen kann?
Doch.

Jedes Finanzamt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Aberkennung der Vaterschaft Familienrecht 12.05.2010 13:20
Gewerbe anmelden und die Art des Gewerbes ?! Gewerberecht 12.08.2009 11:04
Tätigkeitsfeld des Gewerbes Gewerberecht 08.12.2008 11:30
Aberkennung Vorstandsmitglied Vereinsrecht 14.02.2008 18:19
Aberkennung der Sorgerecht Familienrecht 20.06.2007 14:05





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gewerberecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN