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Ab wann Gewerbe?

Dies ist eine Diskussion zu Ab wann Gewerbe? innerhalb des Forums Gewerberecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 12:35
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Ab wann Gewerbe?

Hallo allseits,

ab wann gilt denn ein Einkommen als Gewerbe? Angenommen Person A hat vor, mit seinen Tätigkeiten seinen Unterhalt zu verdienen. So ist klar, dass hier ein Gewerbe vorliegt.

Aber nehmen wir an, Person A mietet sich für eine Stange Geld monatlich einen Server und betreut ihn auch. Zur Finanzierung des Servers bietet er, eventuell öffentlich, zu besonders günstigen Preisen einzelne von Person A verwaltete Dienste/Accounts an. Hier wird pro Person/Service ein Preis veranschlagt welcher sich nicht ändert. Die Einrichtung der Services sowie Hilfestellungen via ICQ sind unentgeltlich.

Als Kostennachweis gegenüber "Kunden/ Nutzern" sind Kontoauszüge und evtl der Vertrag zum Nachweis verfügbar sowie die passwd-Datei wo die jeweiligen Nutzer drin stehen; anonymisiert. Zum Nachweis an das Finanzamt oder andere Stellen, sind die kompletten Kontoauszüge verfügbar.

Verlust, welcher nicht durch Vermietungen abgedeckt werden kann, wird von Person A aufgefüllt. Sollten in einem Monat mehr Einnahmen als Mietkosten vorhanden sein, so wird jeder zahlende Nutzer anteilig seines eingezahlten Betrages ausgezahlt selbst wenn es sich um Cent-Beträge handelt.

Es ist offensichtlich, dass Person A hier nur seine Unkosten decken möchte, und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt,welche m.E. für ein Gewerbe vonnöten sind. Wie schaut hier die Rechtssprechung aus?

Vielen Dank für Antworten im voraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 14:55
V.I.P.
 
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AW: Ab wann Gewerbe?

Da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt, ist es kein anmeldepflichtiges Gewerbe.

Das Finanzamt und vielleicht auch das Gewerbeamt, werden aber
eventuell erst mal von einer Gewinnerzielungsabsicht ausgehen;
so dass man seine unterlagen vollständig halten sollte,
um das gegenteil nachweisen zu können.
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 01:43
V.I.P.
 
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AW: Ab wann Gewerbe?

Zitat:
Zitat von ttjuser Beitrag anzeigen
ab wann gilt denn ein Einkommen als Gewerbe?
Ein Einkommen gilt nie als Gewerbe. Eine bestimmte Tätigkeit kann unter bestimmten Umständen ein Gewerbe sein.

Dann nämlich, wenn es sich a) inhaltlich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt (also keine freiberufliche oder landwirtschaftliche) und b) die Tätigkeit dauerhaft angelegt ist und c) Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Zitat:
Angenommen Person A hat vor, mit seinen Tätigkeiten seinen Unterhalt zu verdienen. So ist klar, dass hier ein Gewerbe vorliegt.
Nein. Das ist überhaupt nicht klar. Es kommt schon auf die Art der Tätigkeit an.

Zitat:
Aber nehmen wir an, Person A mietet sich für eine Stange Geld monatlich einen Server und betreut ihn auch. Zur Finanzierung des Servers bietet er, eventuell öffentlich, zu besonders günstigen Preisen einzelne von Person A verwaltete Dienste/Accounts an.
Dabei dürfte es sich in der Tat um eine gewerbliche Tätigkeit handeln.

Zitat:
Als Kostennachweis gegenüber "Kunden/ Nutzern" sind Kontoauszüge und evtl der Vertrag zum Nachweis verfügbar sowie die passwd-Datei wo die jeweiligen Nutzer drin stehen; anonymisiert. Zum Nachweis an das Finanzamt oder andere Stellen, sind die kompletten Kontoauszüge verfügbar.
???

Der Gewerbetreibende muß - wie jeder Unternehmer - seinen Kunden eine Rechnung stellen. In der Rechnung müssen die für eine Rechnung notwendigen Angaben enthalten sein.

Zitat:
Verlust, welcher nicht durch Vermietungen abgedeckt werden kann, wird von Person A aufgefüllt. Sollten in einem Monat mehr Einnahmen als Mietkosten vorhanden sein, so wird jeder zahlende Nutzer anteilig seines eingezahlten Betrages ausgezahlt selbst wenn es sich um Cent-Beträge handelt.
Das wird steuerlich interessant werden...

Zitat:
Es ist offensichtlich, dass Person A hier nur seine Unkosten decken möchte, und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt,welche m.E. für ein Gewerbe vonnöten sind. Wie schaut hier die Rechtssprechung aus?
Ob das "offensichtlich" ist, entscheidet das Finanzamt.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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