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Alt 10.12.2003, 08:26
Huutsch Huutsch ist offline
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Hallo,

ich würde sagen ja.
Aber das ist ja auch kein Problem, einfach bei der Stadt beantragen, kostet ja nicht die Welt.

Ich denke auch, wenn die "Kunden" die Höhe ihrer Gebühr selber bestimmen, befreit Dich das nicht davor, die MwSt. abzuführen, auch wenn Du durch das Kleingewerbe selber nicht Vorsteuer-Abzugsberechtigt sein solltest.
Ich würde einfach mal mit dem Beamten vom Finanzamt sprechen, denn Klein(st)gewerbe werden recht unbürokratisch abgerechnet, und sicher gibt es da auch den ein oder anderen nützlichen Freibetrag.

Gruß
Huutsch
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