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Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Dies ist eine Diskussion zu Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  • 1 Post By berniebär

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 13:35
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Question Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Hallo zusammen,

ich hoffe, Sie können mir bei folgenden Fall helfen:

eine GmbH hat einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen, als Mieter sind genannt Person A, Person B und die XY-GmbH. Der Vermieter weiß, dass in den Räumlichkeiten eine Agentur sitzt (und kein Privatmensch), da er im gleichen Haus sitzt.

Person A kündigt sowohl seinen Posten als Geschäftsführer (wirksam seit August 2011) als auch als Gesellschafter (wirksam ab Dezember 2011), Person B bleibt mit der GmbH in den Gewerberäumen.

Der Anwalt der Verieterin kommt jetzt zu Person A, da Person B wohl seit 3 Monaten keine Miete mehr zahlt. Der Anwalt will die Miete von Person A aus seinem Privatvermögen haben. Geht das? Der Anwalt weißt auch darauf hin, dass der Vertrag noch bis Oktober 2013 läuft, auch wenn er der GmbH jetzt fistlos kündigt - es geht also im schlechtesten Fall um die Miete der kommenden 2 Jahre und damit um rund 40.000 Euro.

Ich habe dazu bei Immoscout unter "Aktuelle Urteile" folgende Info gefunden:
"Gewerberaum-Vermietung ist ein unternehmensbezogenes Geschäft, bei dem der Wille von Vermieter und Mieter dahin geht, dass der mietende Betriebsinhaber Vertragspartner werden soll. Hat der Geschäftsführer einer GmbH als Mieter bei den Vertragsverhandlungen deutlich gemacht, für die GmbH handeln zu wollen, scheidet eine persönliche Haftung auch dann aus, wenn in der Parteibezeichnung des Mietvertrages der Zusatz "GmbH" fehlt und er den Vertrag nur mit seinem Namen ohne Zusätze unterschrieben hat."

Kann mir jemand sagen, wo ich das genannte Urteil mit Aktenzeichen finde? Und wie Person A nun am besten agiert?
Die Vermieterin jetzt zu bitten, aus dem Mietvertrag entlassen zu werden, wurde von einem Anwalt empfohlen, aber warum sollte die Vermieterin das tun?

Danke für Ihre Hilfe!
Sunnyn99
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  #2 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 20:26
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Zitat:
eine GmbH hat einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen, als Mieter sind genannt Person A, Person B und die XY-GmbH. Der Vermieter weiß, dass in den Räumlichkeiten eine Agentur sitzt (und kein Privatmensch), da er im gleichen Haus sitzt.

Person A kündigt sowohl seinen Posten als Geschäftsführer (wirksam seit August 2011) als auch als Gesellschafter (wirksam ab Dezember 2011), Person B bleibt mit der GmbH in den Gewerberäumen.
da kann was nicht stimmen.
Wer ist der Vermieter?
Wer sind die Mieter?
Wer soll die Agentur sein?
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:08
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
da kann was nicht stimmen.
Wer ist der Vermieter?
Wer sind die Mieter?
Wer soll die Agentur sein?
Ich versteh die Frage nicht ganz ...?!?
- Vermieter ist Vermieter
- Agentur ist xy-GmbH, vertreten durch die beiden geschäftsführenden Gesellschafeter Person A und Person B
- als Mieter stehen im Mietvertrag: Person A, Person B und die xy-GmbH.

Und wer dann eigentlich der Mieter und für die Miete haftbar ist - das ist ja genau meine Frage!
Ist das die GmbH (vertreten durch die Person A und B) oder sind das die Personen A und B ALS PRIVATPERSON?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:43
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

http://www.anwalt-mietrecht.de/urtei...riftfform.html

aber: hier es wohl darum, dass die gmbh alleiniger mieter / vermieter ist

in dem fiktiven fall gibt es 3 mieter, die m.E. gleichermaßen für mietausfälle haften ...
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:55
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

A und B sind jetzt ja offensichtlich zur Sicherheit als zusätzliche Schuldner (Mieter) eingetragen;
insofern würden dann A und B persönlich neben der
GmbH haften.
hera likes this.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 12:50
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Also,
im Kopf des Vertrages sind jetzt die XY GmbH, A und B,
als Mieter engetragen;
und dann müßten A für die XY GmbH; sowie A und B
unterschrieben haben?

Wenn die XY GmbH alleiniger Mieter ist,
und A und B nur aus formalen Gründen als
zusätzliche Sicherheit unterschrieben haben,
würde das dem § 551 BGB entgegenstehen,
der das ganze auf 3 Monatsmieten begrenzt.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 20:07
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Der BGB 551 gilt nicht für gewerbliche vermietung.

Dass bei einer Anmietung von Räumen durch eine GmbH
zusätzliche Sicherheiten verlangt werden,
ist nicht unüblich.

Hier sind A und B noch als zusätzliche Mieter eingetragen;
soweit ich das überblicke, ist das rechtens.

Die gmbH, A und B würden dann gesamtschuldnerisch haften.
Der Vermieter kann sich demnach auch an B halten
für rücktsändige Mieten.

A könnte sich das Geld dann im Innenverhältnis von
der Gmbh bzw. teilweise von B zurückholen,
falls diese solvent sind.

Einzigen Ausweg sehe ich momentan darin, dass der
Mietvertrag formal nicht richtig ausgestaltet ist.
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  #8 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 17:43
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AW: Wer haftet für Mietzahlung bei GmbH - auch Privatvermögen?

Zitat:
Zitat von sunnyn99 Beitrag anzeigen
- als Mieter stehen im Mietvertrag: Person A, Person B und die xy-GmbH.

Und wer dann eigentlich der Mieter und für die Miete haftbar ist - das ist ja genau meine Frage!
Ist das die GmbH (vertreten durch die Person A und B) oder sind das die Personen A und B ALS PRIVATPERSON?
Wer Mieter ist, steht im Mietvertrag. Wenn im Mietvertrag A, B und die GmbH als Mieter stehen, sind A, B und die GmbH Mieter. Und als gemeinsame Mieter haften sie gesamtschuldnerisch, d.h. wenn bei der GmbH nichts zu holen ist, kann sich der Vermieter an A und/oder B halten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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