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Vorkaufsrecht Gesellschaftsanteile

Dies ist eine Diskussion zu Vorkaufsrecht Gesellschaftsanteile innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 04.02.2011, 12:53
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Vorkaufsrecht Gesellschaftsanteile

Folgender angenommener Fall:

A und B haben zusammen eine Firma. Für den Fall eines geplanten Anteilsverkaufs ist im Gesellschaftsvertrag ein Vorkaufsrecht für den jeweils anderen Gesellschafter verankert.

Nach Jahren der Zusammenarbeit möchte B nun seine Anteile an einen Dritten (C) verkaufen. Nachdem A von Bs Verkaufsabsicht erfahren hat, möchte er von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. B möchte aber in keinem Fall an A verkaufen.

Besteht in diesem Fall eine generelle Andienungspflicht von B an A? Oder könnte B auch sagen: "Nein lieber A, wenn Du kaufen möchtest, dann verkaufe ich nicht. Dann behalte ich lieber meine Anteile"?
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Alt 04.02.2011, 20:47
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AW: Vorkaufsrecht Gesellschaftsanteile

B muss seine Anteile erst einmal A anbieten, wobei meines Wissens auch die Information über einer Verkaufsabsicht ausreichend ist. Das bedeutet dann, dass sich A melden muss, wenn er kaufen möchte.

Wenn B seine Anteile nicht an A verkaufen möchte, muss er sie halt behalten.
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gesellschaftsvertrag, vorkaufsrecht

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