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Verwendung des Firmennamen während Insolvenz

Dies ist eine Diskussion zu Verwendung des Firmennamen während Insolvenz innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 28.05.2010, 18:16
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Verwendung des Firmennamen während Insolvenz

Hi alle miteinander.

Ich habe zwei Fragen bzgl. der Nutzung des Firmennamens nach Eröffnung der Insolvenz:

Erstmal folgendes: Eine Firma (GmbH) gehört zu jeweils 50% zwei Gesellschaftern. Im Firmenname ist der persönliche Name (Vor+Nachname) des einen Gesellschafters (A) enthalten, sowie der Nachname des zweiten Gesellschafters (B).

1. Frage:
Nun wurde die Insolvenz eröffnet und Gesellschafter A möchte die weitere Verwendung seines Namens unterbinden. Ist das möglich?

Weitere Info dazu: Während der Insolvenz wurden durch Gesellschafter B Geschäfte durchgeführt von denen Gesellschafter A nicht möchte, dass deswegen "sein Name in Mitleidenschaft" gezogen wird.

2. Frage:
Im Handelsregisterauszug der Firma ist folgendes eingetragen: "Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens kraft Gesetzes aufgelöst."

Heißt das, dass eigentlich gar keine Geschäfte mehr im Namen der Firma durchgeführt werden dürfen?

Grüße
Reiter4711
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