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Vertretungsmacht

Dies ist eine Diskussion zu Vertretungsmacht innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 07.10.2010, 21:25
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Vertretungsmacht

Hallo Zusammen,

ich brauch mal eure Hilfe zu folgendem Fall:
1.
A und B haben eine OHG, im Gesellschaftsvertrag ist geregelt das beide nur GEMEINSAM Vertretungsberechtigt sind, dies wurde auch so im Handelsregister eingetragen.

Nun schließt A mit C einen Vertrag über den Kauf von zwei Maschinen. Als B von dem Geschäft erfährt will er den Kaufpreis nicht zahlen da A ja hätte das Geschäft nicht alleine Abschließen dürfen.

Nun gehe ich von folgender Logik aus:

A hatte keine Vertretungsmacht und handelt so als Vertreter ohne Vertretungsmacht §177 BGB. Somit ist auch keine Rechtsgeschäft zustande gekommen da die Vorraussetzungen aus §433 BGB zwei Willenserklärungen nicht vorhanden sind.

C hat aber keinen Anspruch aus §179 BGB gegen A, da der Umfang der Vertretungsmacht lt. §126 HGB eines OHG Gesellschafters nicht beschränk bar ist, ob die Gesellschafter EINZELN oder GEMEINSCHAFTLICH Vertretungsberechtigt sind aber schon §125 HGB, da es auch im Handelsregister eingetragen ist muss C den §15 HGB gegen sich gelten lassen.

2.
Dies wäre doch auch der Fall wenn A und B Komplementäre einer KG oder GmbH Gesellschafter wären oder???


Ich DANKE schon mal im Voraus und bin gespannt was ihr dazu meint.

Grüßen

Benjamin
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