Dies ist eine Diskussion zu Vertretung der Töchter einer Holding durch den Holding GF innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Vertretung der Töchter einer Holding durch den Holding GF - Eine Holding in Form einer GmbH mit einem Geschäftsführer - vier GmbHs, die als Töchter der Holding (Holding ist Alleingesellschafterin der Tochter-GmbHs) jeweils durch einen eigenen Geschäftsführer geleitet werden. Es möchte von Zeit zu Zeit vorkommen, daß einer der Geschäftsführer der Tochter-GmbHs in Urlaub geht oder sonst nicht erreichbar ist. Es sei außerdem davon auszugehen, daß die Holdingführung aus dahingestellt bleibenden Gründen weiteren Personen in den Tochter GmbHs keine weiter gehenden Vollmachten erteilen will. Die Aufgabe ist nun, einen möglichst einfachen und effektiven Weg zu finden, den Geschäftsführer der Holding in die Lage zu versetzen, für die Töchter auch Erklärungen (zum Beispiel gegenüber den Banken, über die die Töchter ihre Zahlungen abwickeln) mit Rechtswirkung abzugeben, ohne ihn gleich zum zweiten Geschäftsführer all dieser Töchter zu machen. Mein Ansatz: Prokura erteilen. Damit darf der Holding GF doch (fast) alles, was die Tochter GFs dürfen. Ich sehe keinen Grund, jemandem nicht Prokura zu erteilen, der im Übrigen nicht persönlich in einem vertraglichen Verhältnis zur Tochter steht. Man müßte natürlich ggf. Haftungsfragen usw. durch z.B. Auftrag im Innenverhältnis regeln. Jemand Einwände oder eine einfachere (also eine, die keine Eintragung im HR usw. erfordert) Lösungen?
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Vertretung der Töchter einer Holding durch den Holding GF Zitat:
Habe aber ein weiteres Problem entdeckt, daß meine ursprüngliche Lösung ein wenig in Frage stellt: die faktische Geschäftsführung. Wenn der GF der Holding Prokura für die Töchter hat, spricht das imho sehr dafür, daß er (zumindest auch) faktischer Geschäftsführer der Töchter ist - mit den entsprechenden Haftungsfolgen. Jemand dazu Einwände?
__________________ Quod licet jovi non licet bovi. ...ICH sag nur: Muh! |
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| AW: Vertretung der Töchter einer Holding durch den Holding GF Oh, unterschätzen Sie den eigentümergeführten Mittelstand nicht ... auch wenn er Konzerne betreibt
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