Dies ist eine Diskussion zu Vertragsübergang innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Vertragsübergang ich heute einen kleinen und einfachen Beispielfall: Freiberufler A überlegt sich eine GmbH zu gründen. Dieses vorhaben setzt er auch in die Tat um. Nun müssen die bereits vorhandenen Verträge von dem Freiberufler für das Büro, das Telefon etc pp auf die GmbH übertragen werden. Muss A nun eine Änderungskündigung an den jeweiligen Vertragspartner übermitteln oder wie wird die Vertragsänderung durchgeführt. Hat A einen Anspruch darauf, dass die geschlossenen Verträge auf die neue Gesellschaft übertragen werden oder besteht ein Sonderkündigungsrecht seitens A wenn bspw der Vermieter nicht damit einverstanden ist? Da ja steuerrechtlich nur die Verträge oder Kosten als Betriebskosten geltend gemacht werden können welche vom Betrieb verursacht wurden und bei welchem dieser Rechnungsempfänger ist. Ich freue mich auf die Antworten. Gruß euer Halunke |
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