Dies ist eine Diskussion zu Veröffentlichung kleine GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Veröffentlichung kleine GmbH Die kleinen GmbH's haben ja Erleichterungen bei der Veröffentlichung. Dazu meine Frage: Reicht es, wenn die kleine GmbH z.B. nur das Eigenkapital gesamt angibt und keine Angaben zu Stammkapital, Rücklage, Gewinnvortrag etc. macht? Vielen Dank für eine kurze Antwort Wolfgan |
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| AW: Veröffentlichung kleine GmbH http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...ung/index.html Hier ist alles zum Thema Offenlegungspflichten erklärt
__________________ Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit |
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| AW: Veröffentlichung kleine GmbH Es geht ja nicht um die allg. Offenlegungspflicht, sondern wie man die Bilanz gem. 266 zu gliedern hat. Danach müsste für kleine Kapitalgesellschaften m.E. folgendes gelten: Eigenkapital Gez. Kapital Kapitalrücklage Gewinnrücklage Gewinn/Verlustvortrag Jahresüberschuss/Fehlbetrag Wegfallen zu Vereinfachung würde die Unterteilung der Gewinnrücklagen. Kann aber nicht sagen, ob sich durch das BilMog eventuell etwas geändert hat. |
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| AW: Veröffentlichung kleine GmbH Entschuldigung, ich hatte den Beitrag wohl nicht richtig gelesen... Die von berniebär angeführte Unterteilung des Eigenkapitals in der Bilanz ist korrekt... Ergibt sich auch §266 Abs.1 Satz 3 HGB. ("Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden."
__________________ Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit |
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