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Veröffentlichung kleine GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Veröffentlichung kleine GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2010, 11:04
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Veröffentlichung kleine GmbH

Hallo!
Die kleinen GmbH's haben ja Erleichterungen bei der Veröffentlichung. Dazu meine Frage: Reicht es, wenn die kleine GmbH z.B. nur das Eigenkapital gesamt angibt und keine Angaben zu Stammkapital, Rücklage, Gewinnvortrag etc. macht?
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Wolfgan
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 16:00
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AW: Veröffentlichung kleine GmbH

http://www.frankfurt-main.ihk.de/rec...ung/index.html

Hier ist alles zum Thema Offenlegungspflichten erklärt
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2010, 17:36
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AW: Veröffentlichung kleine GmbH

Es geht ja nicht um die allg. Offenlegungspflicht, sondern wie man die Bilanz gem. 266 zu gliedern hat.
Danach müsste für kleine Kapitalgesellschaften m.E. folgendes gelten:
Eigenkapital
Gez. Kapital
Kapitalrücklage
Gewinnrücklage
Gewinn/Verlustvortrag
Jahresüberschuss/Fehlbetrag

Wegfallen zu Vereinfachung würde die Unterteilung der Gewinnrücklagen.
Kann aber nicht sagen, ob sich durch das BilMog eventuell etwas geändert hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 18:47
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AW: Veröffentlichung kleine GmbH

Entschuldigung, ich hatte den Beitrag wohl nicht richtig gelesen...

Die von berniebär angeführte Unterteilung des Eigenkapitals in der Bilanz ist korrekt...
Ergibt sich auch §266 Abs.1 Satz 3 HGB. ("Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden."
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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