Dies ist eine Diskussion zu Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? ich habe folgende Rechtsfrage: eine vermögensverwaltende GmbH soll EINMALIG einen Werkvertrag als Auftraggeber abschließen. Meine Frage: ist dies statthaft oder ist bereits dafür eine entsprechende Eintragung im HRB erforderlich? Herzlichen Dank für jede Auskunft. |
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| AW: Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? Nachdem die GmbH erst mit Eintragung ins Handelsregister als solche entsteht, wüsste ich nicht, wie man mit einer nicht im HRB eingetragenen "GmbH" Verträge schließen können soll.
__________________ Ius est ars boni et aequi - D 1,1,1 |
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| AW: Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? Entschuldigung, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Die GmbH ist im HRB eingetragen. Allerdings mit dem ausschließlichen Geschäftsfeld der VERMÖGENSVERWALTUNG. Dies schließt ausdrücklich NICHT das Handeln im Rahmen von Werkverträgen ein, da sie ja lediglich VERWALTEND, jedoch NICHT gewerblich tätig ist. Daher die Frage, ob dies EINMALIG auf OHNE Änderung des Geschäftsfeldes möglich wäre oder ZWINGEND eine entsprechende Angabe im HRB erforderlich ist. Danke noch mal... |
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| AW: Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? Wüßte jetzt nicht, wieso eine verm. GmbH keinen Wervvertrag als Auftragggeber abschließen darf. Wenn man sich selbständig macht als Versicherungsmakler kann man ja auch einen Werkvertrag zur Renovierung der Büroräume abschliessen. Solange das irgendwas mit dem Geschäftsgegenstand zu tun hat, sehe ich da jetzt nicht das große Problem. |
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| AW: Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? Guten Abend, danke für die Antwort. Das Ganze hat steuerliche Gründe. Eine vermögensverwaltende GmbH zeichnet sich gerade dadurch aus, dass sie ausdrücklich NICHT gewerblich tätig ist. Wird sie gewerblich tätig ist dies grundsätzlich im HRB einzutragen -> dies hat dann wiederum steuerliche Auswirkungen auf die GmbH. Daher also noch mal die Frage: wäre dies einmalig möglich? Danke... |
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| AW: Vermögensverwaltende GmbH -> Werkvertrag, Eintragung HRB erforderlich? Ich stimme Ihren Ausführungen zu, dass eine Gmbh deren Zweck die Verwaltung eigenen Vermögens ist, eben nicht gewerblich tätig wird. Ihrer Aussage bzgl. der Eintragung in HR kann ich jedoch nicht zustimmen, da die Handelsregistereintragung bei der GmbH nichts mit der gewerblichen Tätigkeit zu tun hat, da eine GmbH generell erst durch die Eintragung entsteht, also immer notwendig ist. Bei einer GmbH, die nicht gewerblich tätig ist, kann lediglich die Gewerbeanmeldung ausbleiben... Der Abschluss eines Werkvertrages als Auftraggeber setzt jedoch keine gewerbliche Tätigkeit, so dass aus meiner Sicht nichts gegen einen solchen Vertrag spricht...
__________________ Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit |
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