Dies ist eine Diskussion zu Unterschied Sacheinlage, verdeckte Sacheinlage, Sachübernahme GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Unterschied Sacheinlage, verdeckte Sacheinlage, Sachübernahme GmbH Kann mir mal jmd. den Unterschied zwischen 1. Sacheinlage und Sachübernahme bzw. 2. verdeckter Sacheinlage und Sachübernahme erklären. Meinem Verständnis nach: Bei der Sacheinlage übereignet man eine Sache an die Gesellschaft und bekommt dafür Geschäftsanteile. ALles unter den strengen Voraussetzungen der Sacheinlage. Bei der Sachübernahme veräußert man eine Sache an die Gesellschaft, der Gesellschafter bekommt Geld dafür und dass nimmt er dann wiederum zur Tilgung seiner Einlageverpflichtung. Wird also als Bareinlage gesehen. Alles ohne die strengen Voraussetzungen der Sacheinlage. Bei der verdeckten Sacheinlage vereinbart man eine Bareinlage, übereignet dann aber eine Sache und erhält die Geschäftsanteile. Also eine offizielle Bareinlage, welche "hintenrum" durch eine Sacheinlage erfüllt werden soll. Wenn das so stimmt, dann könnte man doch wunderbar die Sacheinlagevorschriften umgehen und immer alles als Sachübernahme deklarieren, bzw. gäbe es doch dann keine verdekcten Sacheinlagen mehr, da alles Sachübernahmen wären, oder??? ![]() ![]() ![]() Vielen Dank und schöne Grüße |
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