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Unterpari Emission

Dies ist eine Diskussion zu Unterpari Emission innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 23.06.2010, 12:13
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Angry Unterpari Emission

Hallo ins Forum.

Ich schreibe gerade an einer Arbeit. Dabei soll ich die SPE mit der GmbH vergleichen. Nach der SPE Verordnung besteht kein ausdrückliches Verbot der Unterpari Emission. Im Rahmen der GmbH stoße ich immer auf folgendes: "Verbot der Unterpari Emission".

Was darunter zu verstehen ist, glaub ich zu wissen. Ich versteh nur nicht, weshalb das überhaupt immer explizit genannt werden muss.

Leider finde ich nichts, außer den Satz, zur Unterpari Emission, weshalb es mir schwer fällt, gegen oder für eine Unterpari EMission im Rahmen der SPE zu argumentieren.

Würde die Kapitalaufbringung durch Unterpari Emission wie folgt aussehen?

Alle Geschäftsanteile der Gesellschaft werden ausgegeben, die Gesellschaft kann eingetragen werden, aber im Extremfall hat die GmbH nicht einen Cent in der Kasse. Das Stammkapital ist also nicht aufgebracht

Was soll denn eine Unterpari Emission überhaupt bringen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es lediglich eine swoieso unzulässige Vorgehensweise beschreibt. Es hat doch bestimmt mal Gesellschaften gegeben, die Unterpari ausgegeben haben, bzw. gibt es Gesellschaftsformen, wo eine Unterpari EMission zulässig ist?

Ach ja... so könnte ich ewig weiterschreiben. Wie ihr seht, versteh ich das ganze nicht so wirklich. Wer kann mir denn "wirklich" sinnvoll weiterhelfen. Mir reichen schon aussagekräftige Literaturangaben, wo ich nachlesen kann.

Schon mal vielen vielen Dank!

Grüße der Nixblicker
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Alt 23.06.2010, 12:23
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AW: Unterpari Emission

Hier die Frage nochmals anders formuliert.

Was spricht denn gegen eine Unterpari Emission?

Ich denke mit der dazugehörigen Antwort verstehe ich die ganze Sache auch ganz gut :-)
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