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Unternehmergesellschaft gründen - Möglich trotz negativem Leumund ?

Dies ist eine Diskussion zu Unternehmergesellschaft gründen - Möglich trotz negativem Leumund ? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 11.03.2010, 17:04
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Unternehmergesellschaft gründen - Möglich trotz negativem Leumund ?

Ein potentieller Neuunternehmer mit einer guten Geschäftsidee möchte eine UG gründen. Er wird Geschäfsführer und Gesellschafter zu 50 %. Ein weiterer Gesellschafter übernimmt die restlichen 50 %.

Zur Gründung dieser UG gehen beide mit der ausgefüllten Musterstzung zum Notar.

Der potentielle Geschäftsführer hat vor über 3 Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und noch Restschulden, die derzeit aber in Raten beglichen werden und keine Gefahr einer erneuten Abgabe vorherzusehen sind.

Ein Geschäftskonto, konnte nach langen Gesprächen und eine Bürgschaft auf den Namen des Geschäftsführers erstellt werden, wenn auch nur als Guthabenkonto, was aber nicht weiter schlimm ist. Verkauft werden Dienstleistungen ohne großen Invest.

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Kann es an irgendeiner dieser Stellen Probleme aufgrund der negativen vorherigen Situation des potentiellen GF geben ? Muss angegeben werden, dass man eine negative Schufa, bzw eine EV abgegeben hat ? (z.B. beim Notar oder bei der Eintragung ins Handelsregister ?(passiert ja erst bei komplettem Stammkapital, oder ?)) Wird die Schufa/EV irgendwo in dem gesamtern Ablauf der Unternehmensgründung geprüft ?

Vielen Dank für das kurze Durchspielen der Situation, die mir persönlich aus diversen Gründen interessiert
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