Dies ist eine Diskussion zu Unglaublicher fall innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Unglaublicher fall folgender fall wurde mir gestern zugetragen. A und B sind gesellschafter einer gbr 50/50. die gbr ist eigentümerin verschiedener immobilien. es besteht ein gesellschaftsvertrag aus dem A alleinvertretungsberechtigt ist. zusätzlich eine nachträglich aufgesetzte zweckerklärung, nach der die gesellschafter nur zusammen vertretungsberechtigt sind. weiterhin besteht zwischen A und B eine bruchteilsgemeinschaft (50/50)nach 741 ff die eigentümerin einer weiteren immobilie ist. eines schönen tages taucht der A bei seiner Hausbank auf und bestellt als sicherheit für seine persönlichen verbindlichkeiten sowie für die seiner frau und einer anderen juristischen person (A auch geselschafter)eine grundschuld für die immobilie der bruchteilsgemeinschft. auf die grundschuld wird nichts von der bank ausgezahlt. A gibt wahrheitswidrig an (wissentlich) die immobilie sei auch teil der gbr, allerdings lasse sich der diesbezügliche gbr vertrag nicht auffinden. A legt aber den gbr vertrag der die anderen immobilien ausweist vor, ohne allerdings die zweckerklärung vorzulegen die in in seiner alleinigen vertungsbefugnis beschränkt. die bank glaubt dem A und es wird eine grundschuld für die immobillie i.H.v. 500.000 € bestellt. A, seine Frau und die juristische Person können ihre kredite nicht mehr bedienen und die bank vollstreckt aus der grundschuld. Aus dem Sv wird auch wegen untreue und betrug von der STA gegen A ermittelt. die bank beruft sich gutgläubig auf eine anscheinsvollmacht. dies wurde von der ersten instanz bestätigt. Also meiner ansicht nach hat B doch keinen rechtsschein gesetzt. B ist nie mit der Bank in kontakt getreten. Darf die bank sich auf die aussagen eines bereits mehrere millionen im minus befindlichen kunden verlassen?? ich sehe hier vielmehr ein rücksichtsloses und fahrlässiges verhalten der bank. evtl sogar strafrechlich relevantes verhalten. was meint ihr? eure einschätzung? anscheinsvollmacht vertretbar? |
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