Dies ist eine Diskussion zu unbestellte leistung ohg innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| unbestellte leistung ohg mal angenommen A liefert an eine falsche OHG. Ein Gesellschafter dieser OHG nimmt das Paket dennoch an sich um es für sich selbst zu behalten. Liegt dann Diebstahl vor? Ich weiß, dass es bei einer Privatperson nicht der Fall wäre, aber wie sieht es aus bei einer OHG? Danke schonmal für Antworten! |
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| AW: unbestellte leistung ohg Zitat:
Zitat:
der nicht weiss, dass er nichst weiss. |
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| AW: unbestellte leistung ohg Zitat:
Mit seinem Verweis auf Privatpersonen wird er §241a BGB gemeint haben - er liegt damit grundsätzlich also nicht falsch. Diebstahl wird es aber nicht sein, weil der Gesellschafter die Sache niemandem - außer vielleicht der OHG - weggenommen hat. |
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| AW: unbestellte leistung ohg Zitat:
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| AW: unbestellte leistung ohg und wer unnötig ist, ist einfach nur unnötig, weil er unnötig ist danke @ alex |
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| AW: unbestellte leistung ohg Eine OHG ist kein Verbraucher im sinne des BGB. |
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| AW: unbestellte leistung ohg Aber das hat ja auch niemand gesagt |
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| AW: unbestellte leistung ohg 241, 1 und 3 fallen dann schon mal weg. 241 führt doch eh nicht weiter, weil man muss doch erstmal die Ansprüche ermitteln. |
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| AW: unbestellte leistung ohg Wir reden doch von 241a und nicht von 241. Das hat er doch nur angepsrochen, weil er weiß, dass Verbraucher unbestellte Ware grundsätzlich behalten dürfen ohne zahlen zu müssen, oder auch wegschmeißen können. Aber es gibt halt auch die Ausnahmen, die hier vielleicht auch zuträfen, wenn es denn überhaupt ein Verbraucher wäre. Achja, @ valeria_r: Nur weil es kein Diebstahl ist, ist es trotzdem noch nicht unbedingt legal das Zeug zu behalten. |
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| AW: unbestellte leistung ohg Wenn er vorsätzlich gehandelt hat, ist es m.E. Diebstahl; er hat doch überhaupt keine Ansprüche aus der Lieferung. Den Straftatbestand des Diebstahls kann m.W. auch nur eine natürliche Person begehen. |
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| diebstahl, gesellschaftsrecht, ohg, unbestellte leistung |
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