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unbestellte leistung ohg

Dies ist eine Diskussion zu unbestellte leistung ohg innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 18:46
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unbestellte leistung ohg

Hallo,
mal angenommen A liefert an eine falsche OHG. Ein Gesellschafter dieser OHG nimmt das Paket dennoch an sich um es für sich selbst zu behalten. Liegt dann Diebstahl vor? Ich weiß, dass es bei einer Privatperson nicht der Fall wäre, aber wie sieht es aus bei einer OHG?
Danke schonmal für Antworten!
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  #2 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 19:28
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AW: unbestellte leistung ohg

Zitat:
aber wie sieht es aus bei einer OHG?
Die OHG ist ja eh nur beschränkt rechtsfähig.


Zitat:
Ich weiß, dass es bei einer Privatperson nicht der Fall wäre
Wer weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als der,
der nicht weiss, dass er nichst weiss.
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  #3 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 19:56
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AW: unbestellte leistung ohg

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Die OHG ist ja eh nur beschränkt rechtsfähig.
Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Wer weiss, dass er nichts weiss, weiss mehr als der,
der nicht weiss, dass er nichst weiss.
--> Die OHG ist voll rechtsfähig, sie ist nur keine jur. Person

Mit seinem Verweis auf Privatpersonen wird er §241a BGB gemeint haben - er liegt damit grundsätzlich also nicht falsch.

Diebstahl wird es aber nicht sein, weil der Gesellschafter die Sache niemandem - außer vielleicht der OHG - weggenommen hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 20:10
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AW: unbestellte leistung ohg

Zitat:
Die OHG ist voll rechtsfähig, sie ist nur keine jur.
Person
Die OHG ist gem. § 124 HGB teilrechtsfähig.
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  #5 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 20:13
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AW: unbestellte leistung ohg

und wer unnötig ist, ist einfach nur unnötig, weil er unnötig ist
danke @ alex
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  #6 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 20:45
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AW: unbestellte leistung ohg

Eine OHG ist kein Verbraucher im sinne des BGB.
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  #7 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 20:59
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AW: unbestellte leistung ohg

Aber das hat ja auch niemand gesagt
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  #8 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 21:08
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AW: unbestellte leistung ohg

241, 1 und 3 fallen dann schon mal weg.

241 führt doch eh nicht weiter, weil man muss doch erstmal die
Ansprüche ermitteln.
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  #9 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 21:15
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AW: unbestellte leistung ohg

Wir reden doch von 241a und nicht von 241.

Das hat er doch nur angepsrochen, weil er weiß, dass Verbraucher unbestellte Ware grundsätzlich behalten dürfen ohne zahlen zu müssen, oder auch wegschmeißen können.

Aber es gibt halt auch die Ausnahmen, die hier vielleicht auch zuträfen, wenn es denn überhaupt ein Verbraucher wäre.

Achja, @ valeria_r: Nur weil es kein Diebstahl ist, ist es trotzdem noch nicht unbedingt legal das Zeug zu behalten.
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  #10 (permalink)  
Alt 28.08.2011, 21:24
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AW: unbestellte leistung ohg

Wenn er vorsätzlich gehandelt hat, ist es m.E. Diebstahl;
er hat doch überhaupt keine Ansprüche aus der Lieferung.

Den Straftatbestand des Diebstahls kann m.W. auch nur eine
natürliche Person begehen.
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diebstahl, gesellschaftsrecht, ohg, unbestellte leistung

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