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Umwandlung von Einzelunternehmen

Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung von Einzelunternehmen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 10:24
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Umwandlung von Einzelunternehmen

A hat momentan ein Einzelunternehmen, bei der er für alles auch persönlich haftet.

Nun möchte A sein kleines Unternehmen gerne umwandeln in eine MiniGmbH oder Ltd. Wie sieht es eigentlich hier mit bestehenden Verbindlichkeiten aus? Können die mit in die neue Gesellschaftsform übernommen werden?

Danke im voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2009, 11:09
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Das ist möglich. Der bisherige Inhaber muss aber noch 5 Jahre haften, § 26 HGB.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 08:56
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Vielen Dank!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 09:51
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Zitat:
Das ist möglich.
Wo soll das stehen?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 10:18
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

§ 123 Umwandlungsgesetz
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  #6 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 10:33
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Viele Unternehmen fangen zunächst als Einzelunternehmen an und möchten bei Expansion auch ihr Haftungsrisiko begrenzen.

So der Sinn, welcher die diversen Gesellschaftsformen gründete.

Tipp:
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__________________
Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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  #7 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 11:13
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Zitat:
§ 123 Umwandlungsgesetz
Steht aber nicht dabei, für welche Rechstformen das möglich ist.
Ob das für eine LTD möglich ist, bin ich mir nicht sicher.
Ausserdem stellt sich ja die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Wenn ich z.B ein kleines EU hätte, müßte ich es als erstes ins HR eintragen. Eine direkte Umwandlung in eine Gmbh ist auch nicht möglich, sondern nur auf gewissen Umwegen.
Jetzt frage ich mich, wieso man nicht eventeull das EU auflöst und ein neue GmbH bzw UG gründet.
Zitat:
A hat momentan ein Einzelunternehmen, bei der er für alles auch persönlich haftet.
Die haftung für besthende Verbindlichkeiten ändert sich durch eine Umwandlung nicht.

Zitat:
Der bisherige Inhaber muss aber noch 5 Jahre haften, § 26 HGB.
Gilt mE nur bei Fortführug der bisherigen Firma.

Zitat:
Tipp:
Kostenlose Auskünfte geben gerne die IHK und die IK
Das aber nur in beschränktem Ausmaße.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 12:03
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Zitat:
Zitat von Remby
§ 123 Umwandlungsgesetz
Eher § 190UmwG
http://www.gesetze-im-internet.de/um...4BJNG022300000
Unter § 191 sind die Möglichkeiten aufgelistet.
LTD ist somit möglich, aber wenig ratsam.

Es gibt noch weitere Wechselmöglichkeiten,
die nicht in diesem Gesetzesbuch aufgeführt sind.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 15:16
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Zitat:
Eher § 190UmwG
http://www.gesetze-im-internet.de/u...94BJNG022300000
Unter § 191 sind die Möglichkeiten aufgelistet.
LTD ist somit möglich, aber wenig ratsam.
Ein direkter Formwechsel ist nicht möglich, weil die EU nicht genannt ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.12.2009, 17:23
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AW: Umwandlung von Einzelunternehmen

Zitat:
Zitat von berniebär
Ein direkter Formwechsel ist nicht möglich, weil die EU nicht genannt ist.
Laut EU-Urteil sind alle Gesellschaftsarten aller Mitgliedsländer
in allen Mitgliedsländern erlaubt.

Das ist meistens jedoch nicht gebräuchlich, weil in den anderen Ländern
weitesgehend diesselben Gesellschaftsformen zu finden sind wie hier in D.
Ausnahme ist die Britische und die Irische LTDs.
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