Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung von Einzelunternehmen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Umwandlung von Einzelunternehmen Nun möchte A sein kleines Unternehmen gerne umwandeln in eine MiniGmbH oder Ltd. Wie sieht es eigentlich hier mit bestehenden Verbindlichkeiten aus? Können die mit in die neue Gesellschaftsform übernommen werden? Danke im voraus! |
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Das ist möglich. Der bisherige Inhaber muss aber noch 5 Jahre haften, § 26 HGB.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Vielen Dank! |
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Zitat:
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen § 123 Umwandlungsgesetz
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Viele Unternehmen fangen zunächst als Einzelunternehmen an und möchten bei Expansion auch ihr Haftungsrisiko begrenzen. So der Sinn, welcher die diversen Gesellschaftsformen gründete. Tipp: Kostenlose Auskünfte geben gerne die IHK und die IK
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Zitat:
Ob das für eine LTD möglich ist, bin ich mir nicht sicher. Ausserdem stellt sich ja die Frage nach der Sinnhaftigkeit. Wenn ich z.B ein kleines EU hätte, müßte ich es als erstes ins HR eintragen. Eine direkte Umwandlung in eine Gmbh ist auch nicht möglich, sondern nur auf gewissen Umwegen. Jetzt frage ich mich, wieso man nicht eventeull das EU auflöst und ein neue GmbH bzw UG gründet. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/um...4BJNG022300000 Unter § 191 sind die Möglichkeiten aufgelistet. LTD ist somit möglich, aber wenig ratsam. Es gibt noch weitere Wechselmöglichkeiten, die nicht in diesem Gesetzesbuch aufgeführt sind. |
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Zitat:
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| AW: Umwandlung von Einzelunternehmen Zitat:
in allen Mitgliedsländern erlaubt. Das ist meistens jedoch nicht gebräuchlich, weil in den anderen Ländern weitesgehend diesselben Gesellschaftsformen zu finden sind wie hier in D. Ausnahme ist die Britische und die Irische LTDs. |
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