Dies ist eine Diskussion zu Umwandlung GmbH in Einzelfirma innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Umwandlung GmbH in Einzelfirma Frage1: Wie ist der Ablauf? Was ist wann zu tun? Ist das Gewerbe neu anzumelden, obwohl ja für die GmbH auch mal ein Gewerbe angemeldet wurde? Etwas kniffliger wird der Fall dadurch: Frage2: Der GmbH-GF hatte parallel seit Jahren ein Gewerbe als Immobilienmakler angemeldet, ist aber in diesem Geschäft nie aktiv gewesen. Der GmbH-GF will aber zukünftig auch das Maklergewerbe ZUSÄTZLICH betreiben. Der Geschäftszweck der GmbH hat auch nichts mit der Maklertätigkeit zu tun. Kann die GmbH zukünftig über das angemeldete "Maklergewerbe" laufen, wenn gleichzeitig der Geschäftszweck mit Eintragung ins Handelsregister ausgeweitet wird (Makler + Ex-GmbH-Geschäftszweck)? Zukünftig will der GmbH-GF als 1-Mann-Einzelfirma in beiden Geschäftsfeldern tätig sein (GmbH-Geschäftszweck + Immobilienmakler). Frage3: Kann EINE Einzelfirma zwei unterschiedliche Geschäftszwecke mit ZWEI unterschiedlichen Firmierungen und zwei völlig unterschiedlichen Aussenauftritten, Homepages etc. betreiben? Frage4: Kann EINE Einzelfirma zwei unterschiedliche Firmierungen ins Handelregister eintragen lassen? Frage5: Kann die Maklertätigkeit mit einer Phantasie-Firmierung + Name Makler etc. OHNE Eintragung ins Handelsregister ausgeübt werden? Besten Dank schon mal vorab! |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Zitat:
gespart werden für Gewerbeabmeldung und Anmeldung? Zitat:
führen; nur ob das jetzt sinnvoll ist, eine Maklertätigkeit mit einem Gemüsehandel zu verbinden ,ist eine zweite Frage. Zitat:
Namen geben. Unterschiedliche Homepages kann man eventuell machen, wenn man im Impressum die notwendigen Angaben macht. Ähnliches für Aussenauftritte. Zitat:
Firma ist der Name eines Kaufmanns. Da kann es nur eine geben Zitat:
Mit einer Phantasie Geschäftsbezeichnung + Makler ohne Kaufmannseigenschaft (Notwendigkeit eines in kaufm. Weise eingerichteten Geschäftsbetriebes) Die Phantasie Geschäftsbezeichnung darf aber über den den tatsächlichen Geschäftsgegenstand nicht täuschen. Geändert von berniebär (03.09.2010 um 22:45 Uhr). |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Danke für die schnelle Antwort, aber klar ist es jetzt für mich noch nicht, deshalb der Fall nochmal als konkretes Beispiel: Willi Wichtig betreibt die FRUCHTIGUT GmbH (Gemüsehandel) und als Immobilienmakler die SUPERTOLLHAUS Immobilienvermittlung (Einzelfirma, nicht eingetragen, bisher nebenbei Kleingewerbe fast ohne Umsatz). Jetzt will Willi seine FRUCHTIGUT GmbH in eine Einzelfirma umwandeln und gleichzeitig wird auch die SUPERTOLLHAUS Immobilienvermittlung Umsätze erzielen. 1. Laufen dann beide Geschäftsbereiche unter der gleichen HR-Eintragung (die für die FRUCHTIGUT sicher gemacht wird) und der gleichen Steuernummer? 2. Muss dafür ein neues Gewerbe angemeldet werden, oder weitet man den Geschäftszweck der bestehenden Gewerbeanmeldungen aus? Die bekannte Firma FRUCHTIGUT soll ja als Einzelfirma wie gewohnt weitergeführt werden und muss/soll auch deshalb ins HR eingetragen werden. 3. Die Immobilienvermittlung soll auch nach Aussen SUPERTOLLHAUS heissen. Wie kann Willi Wichtig also zwei Phantasienamen als EINE Einzelfirma mit zwei Geschäftsbereichen führen? Was stünde dann jeweils im Homepage-Impressum? Im Impressum der SUPERTOLLHAUS kann ja nicht FRUCHTIGUT Gemüsehandel, Inh. Willi Wichtig, stehen?! 4. Kann Willi ggf. zwei separate Gewerbe mit 2 separaten Registereintragungen und Phantasienamen anmelden und im HR eintragen, aber diese buchhalterisch und vor allem steuerlich intern als eine Einzelfirma mit nur einer Steuernummer und führen? Willi möchte beide Bereiche nach AUSSEN völlig separat führen. Impressum/Geschäftspapiere etc.: ----------------------------- FRUCHTIGUT Gemüsehandel Inh. Willi Wichtig HR 1234 StNr 5555555 -------------------------- SUPERTOLLHAUS Immobilienvermittlung Inh. Willi Wichtig HR ?????? (1234 wie bei FRUCHTIGUT oder separat?) StNr 5555555 (wie bei FRUCHTIGUT) |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Konkrete Anfragen können hier nicht beantwortet werden. Darüber hinaus kenne ich mich nur mit Fragen des Handels- und Gesellschaftsrecht aus. |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma OK, aber konkret ist der Fall ja nicht. Die Firmen sind ja nur Beispiele. Die ganz allgemeine Frage würde lauten: Wie führt eine Einzelfirma korrekt zwei separate Geschäftsbereiche mit zwei Phantasienamen? |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Nun, wo sollte der Grund für so eine Vorgehensweise liegen? Die saubere gewerberechtliche . steuerechtiche und privatrechtliche Trennung halte ich zuerst mal für die beste Lösung. Man könnte sicherlich eine Homepage machen mit Horst Müller Gemüsebau und eine Homepage mit Horst Müller Immobilienmakler; im Impressum schreibt man die notwendigen Agaben, z. b. Horst Müller e.K. . Ähnliches beim Briefpapier und sonstiges. |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Sicher wär das die einfachste und klarste Lösung in so einem Fall. Dann gäbs ja keine Fragen. Wenn aber genau das nicht sein soll/kann? Nehmen wir an, Horst Müller hat triftige Gründe, z.B. weil beide Fantasienamen seit Jahrzehnten etabliert sind oder weil die markenrechtlich geschützt sind. Ebenso gäbe es für die interne buchhalterische und steuerliche Zusammenlegung gute Gründe, z.B. weil beide Geschäftsbereiche relativ wenig Geschäftsvorfälle abwickeln. Ausserdem ist ja grade der Abbau von Administration und die vereinfachte Buchhaltung fast immer der Grund für die Umwandlung einer GmbH in eine Einzelfirma. Wenn dann in so einem fiktiven Fall wieder zwei Firmen separat geführt werden müssen, macht die ganze Umwandlung doch keinen Sinn. Zu Verdeutlichung könnte mann auch annehmen, Horst Müller will 35 unterschiedliche Geschäfte mit unterschiedlichen Namen in unterschiedlichen Branchen betreiben, z.B. Internetshops. Hierfür will er doch nicht 35 separate Buchführungen machen. Dieser fiktive Fall trifft doch sicher auf zig Einzelunternehmer zu, die mehrere geschäftliche Standbeine haben. Die Frage ist nicht, ob sowas sinnvoll ist, sondern, wie man sowas ggf. rechtlich korrekt bei minimalem Administrationsaufwand aufstellt. Was wird ins Register eingetragen und was muss ins Impressum unter der zwingenden Vorgabe, dass Horst Müller unter den jeweiligen Firmen-Fantasienamen auftreten will. Vielleicht noch eine Antwort dazu? Dann gebe ich Ruhe. Danke. |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Wir wissen nicht, was Ihnen ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt emphiehlt, wir empfehlen Ihnen einen Kuraufenhalt in Oberbayern. |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma toll berniebär! das hilft. |
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| AW: Umwandlung GmbH in Einzelfirma Zitat:
ob man eine Firma hat oder zwei, spielt dabei keine Rolle. Wie gesagt, Kur in Oberbayern; danach kanns hier weitergehen. |
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| Stichworte |
| firmierung, geschäftszweck, immobilienmakler, umwandlung |
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