Dies ist eine Diskussion zu UG - selbstständige Erwerbstätigkeit ? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| UG - selbstständige Erwerbstätigkeit ? Person X hat eine UG gegründet, geht dieser dann, wenn er bei der UG angestellt ist, einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nach oder ist er nur Angestellter und hat er eine Beteidigung an Gesellschaften/Partnerschaft? Für eine rasche Antwort vielen Dank im voraus |
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| AW: UG - selbstständige Erwerbstätigkeit ? Zumindest wenn die "Mustersatzung" für die Gründung einer UG verwendet wird ist der Geschäftsführer meines Wissens zwingend Angestellter der UG. Auch steuerrechtlich hat der Geschäftsführer einer GmbH (und deren Vorschriften gelten ja analog für die UG) aus dieser Tätigkeit stets Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. (Es ist aber die arbeitsrechtliche Stellung des Geschäftsführers von der gesellschaftsrechtlichen - Vertretung der Gesellschaft - zu trennen. Arbeitsrechtliche Stellung des Geschäftsführers Da der Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft auch die Arbeitgeber-Funktion für die Gesellschaft wahrnimmt, ist er nach der Rechtsprechung des BGH kein Arbeitnehmer. Vielmehr handelt es sich bei dem Vertragsverhältnis zwischen Gesellschaft und Geschäftsführer um ein Dienstverhältnis im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Das Bundesarbeitsgericht stimmt dem im Wesentlichem im Ergebnis zu, bejaht jedoch ein Arbeitsverhältnis in extremen Ausnahmefällen; namentlich dann, wenn der Geschäftsführer über den üblichen Rahmen hinaus in seiner Tätigkeitsausübung gebunden ist und ihm die Gesellschaft sog. arbeitsbegleitende Weisungen erteilen darf. Dies stellt in der Praxis den absoluten Ausnahmefall dar, doch selbst dann kann dem Geschäftsführer eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht im Grundsatz verwehrt sein, denn insoweit würden die § 5 Absatz 1 Satz 3 ArbGG und § 14 Absatz 1 Nr. 1 KSchG die Geschäftsführer eindeutig aus dem Anwendungsbereich des Kündigungsschutzes herausnehmen. Lediglich in gewissen Ausnahmefällen (vor allem: die Beförderung eines Angestellten zum Geschäftsführer) kann der gesetzliche Kündigungsschutz aufgrund des Schutzzwecks der Normen des KSchG anwendbar bleiben. Aufgrund der verschiedenen Ausnahmetatbestände muss demnach eine Betrachtung des Einzelfalls stattfinden – vom Grundsatz her ist der Geschäftsführer jedoch erst einmal nicht als Arbeitnehmer anzusehen.) (Quelle) Und die sozialversicherungsrechtliche Seite ist noch wieder eine andere - ob für den GmbH/UG-Geschäftsführer eine Sozialversicherungspflicht besteht, hängt davon ab, ob er (Mit-)Gesellschafter ist und wie hoch seine Gesellschafteranteile ggf. sind.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: UG - selbstständige Erwerbstätigkeit ? Vielen Dank für die umfassend Antwort sie war sehr hilfreich. Nun stellt sich aber noch eine andere Frage: Gesetz den Falles der Gesellschafter hatte eine EV abgegeben und muss nach der UG-gründung zur einer Ergänzung der EV. Dort wird dann unter Ziffer 12 gefragt ob er einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Dies wird mit nein beantwortet, genauso unter Ziffer 17 ob er Beteiligung an Gesellschaften/Partnerschaften hat, dies wird auch verneint. Ist das in dem Fall nun falsch oder nicht? Geändert von SantaFe (09.12.2011 um 21:01 Uhr). |
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| AW: UG - selbstständige Erwerbstätigkeit ? Für eine verständliche Anwort im voraus besten Dank |
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| AW: UG - selbstständige Erwerbstätigkeit ? - Vermögen und Einkommen aus Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft - Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit, falls ein GF-Gehalt gezahlt wird |
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