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(UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Dies ist eine Diskussion zu (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 09:20
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(UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Grüße liebe Mitstreiter,

folgender SV:

A ist Handwerker und möchte sich gerne Selbstständig machen.
B ist Handwerker und hat sogar den benötigten Meister-Titel hierzu.
A & B eröffnen eine Unternehmergesellschaft (UG), wobei A faktisch der Eigentümer ist und B nur seinen Meistertitel zur Verfügung stellt um A die Gründung zu ermöglichen.

A und B sind Geschäftsführer des Unternehmens und jeweils Einzelverfügungsberechtigt (Wobei B, wir erinnern uns, faktisch nichts mit der UG zu tun hat).

A eröffnet ein Geschäftskonto bei der S-Bank. Bei der S finanziert er später auch eine Maschine. B wurde nie vorstellig, hält keine Bürgschaften oder Gemeinschaftskonten mit der UG oder A..

Nach einiger Zeit der Misswirtschaft rutscht A in die drohende Zahlungsunfähigkeit (ZU) und die vollendete ZU ist bereits greifbar.

Auf mehrfache Anmahnung und Beratung seitens der S reagiert A mit Uneinsichtigkeit und erheblicher Beratungsresistenz.


FRAGE..
.

Wie ist die Rechtslage:

1. Kann u./o. darf die S den 2. Geschäftsführer mit der Hoffnung, dass dieser auf A einwirkt vom Sachverhalt informieren? A würde dem nach Erachten der S nicht zustimmen.

2. Auf welcher Grundlage darf S dies/ darf S dies nicht.

3. Käme B in den "Genuss" der Geschäftsführerhaftung wenn A die Angelegenheit bis zur Insolvenzverschleppung weiter laufen lässt? (Hier bestünde dann ja ein Grund B zu informieren).

Danke für eure schnelle Einschätzung der Lage

LG
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  #2 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 10:32
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AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Zitat:
, wir erinnern uns, faktisch nichts mit der UG zu tun hat).
Das ist wohl die völlige Fehleinschätzung der Lage;
die Rechte und Pflichten ergeben sich im Innenverhältnis
aus dem GF Vertrag;
im Aussenverhältnis (Vertretungsmacht) in erster
Linie aus seiner gesetzlich definierten
Position als Geschäftsfürer.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 10:40
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AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Hallo Berniebär,

den von dir zitierten Absatz habe ich eingefügt um nochmal ganz klar zu machen, dass der B "real" nichts mit der UG zu tun hat, sondern lediglich seinen Titel eingebracht hat. Ich habe mich wohl seehr unglücklihc ausgedrückt. (Und wahrscheinlich jetzt wieder. Aber du verstehst hoffentlich was ich im untechnischen Sinne meine).
Welche Rechte und Pflichten sich aus seiner GF Positioin ergeben versuche ich ja gerade herauszufinden.

Zur Beantwortung ob ich den B informieren darf muss ich also Einsicht in den Geschäftsführervertrag nehmen?

Welche Erkenntnisse ergeben sich aus B's "gesetzlich definierter Position als Geschäftsfürer"?
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 12:08
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AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Die Pflichten des GF im Aussenverhältnis
sind in in erster LInie natürlich in diesem Fall,
die Sicherung der Zahlungsfähigkeit,
bzw. die rechtzeitige Anmeldung
der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung
(Insolvenz);
wobei gesetzlich gesehen
auch eine drohende Zzahlungsunfähigkeit
in Frage kommt.

Was hier jetzt ja auch bekannt ist.

Wobei ich mir das mit der Gesamtvertetung der beiden
GF auch noch anschauen muss;
das ist ja auch nicht ganz unproblematisch,
weil im Innenverhältnis unterliegt der
zweite GF ja noch den Weisungen des
ersten Gesellschafter-GF,
wie man sicherlich auch schon festgesetellt hat.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 12:53
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AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Zitat:
3. Käme B in den "Genuss" der Geschäftsführerhaftung wenn A die Angelegenheit bis zur Insolvenzverschleppung weiter laufen lässt? (Hier bestünde dann ja ein Grund B zu informieren
).

Ja.
In diesem Fall ist wohl Einzelvertetung vereinbart.
Aber auch bei Gesamtvertretung trifft jeden einzelnen
Gf die Pflicht zur Insolvenzanmeldung.
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  #6 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 20:55
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AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich?

Also,
mal grundsätzlich:
Wenn B rechtlich keine Kenntnisse hat, und faktisch mit
der lage der dinge nicht informiert ist;
bzw. wenn A als geschäftsführender Gesellschafter dem B
Informationen vorenthält, die nötig sind,
um die Position des geschäftsführers auszüben zu können,
sollte B sich mal überlegen, ob er nicht so schnell wie möglich als GF ausscheidet.

Der GF haftet im Aussenverhältnis nicht nur in der Insolvenzverschleppung, sondern z:b auch für den
ordnungsgemäßen Jahresabschluss, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche
Pflichten.

Das Problem hätte man eventuell entschärfen können,
indem man einen kaufm. und einen technischen GF bestellt hätte.
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