Dies ist eine Diskussion zu (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich? innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich? folgender SV: A ist Handwerker und möchte sich gerne Selbstständig machen. B ist Handwerker und hat sogar den benötigten Meister-Titel hierzu. A & B eröffnen eine Unternehmergesellschaft (UG), wobei A faktisch der Eigentümer ist und B nur seinen Meistertitel zur Verfügung stellt um A die Gründung zu ermöglichen. A und B sind Geschäftsführer des Unternehmens und jeweils Einzelverfügungsberechtigt (Wobei B, wir erinnern uns, faktisch nichts mit der UG zu tun hat). A eröffnet ein Geschäftskonto bei der S-Bank. Bei der S finanziert er später auch eine Maschine. B wurde nie vorstellig, hält keine Bürgschaften oder Gemeinschaftskonten mit der UG oder A.. Nach einiger Zeit der Misswirtschaft rutscht A in die drohende Zahlungsunfähigkeit (ZU) und die vollendete ZU ist bereits greifbar. Auf mehrfache Anmahnung und Beratung seitens der S reagiert A mit Uneinsichtigkeit und erheblicher Beratungsresistenz. FRAGE... Wie ist die Rechtslage: 1. Kann u./o. darf die S den 2. Geschäftsführer mit der Hoffnung, dass dieser auf A einwirkt vom Sachverhalt informieren? A würde dem nach Erachten der S nicht zustimmen. 2. Auf welcher Grundlage darf S dies/ darf S dies nicht. 3. Käme B in den "Genuss" der Geschäftsführerhaftung wenn A die Angelegenheit bis zur Insolvenzverschleppung weiter laufen lässt? (Hier bestünde dann ja ein Grund B zu informieren). Danke für eure schnelle Einschätzung der Lage LG |
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| AW: (UG) Im Falle der ZU Benachrichtigung des 2. GF möglich? Hallo Berniebär, den von dir zitierten Absatz habe ich eingefügt um nochmal ganz klar zu machen, dass der B "real" nichts mit der UG zu tun hat, sondern lediglich seinen Titel eingebracht hat. Ich habe mich wohl seehr unglücklihc ausgedrückt. (Und wahrscheinlich jetzt wieder. Aber du verstehst hoffentlich was ich im untechnischen Sinne meine). Welche Rechte und Pflichten sich aus seiner GF Positioin ergeben versuche ich ja gerade herauszufinden. Zur Beantwortung ob ich den B informieren darf muss ich also Einsicht in den Geschäftsführervertrag nehmen? Welche Erkenntnisse ergeben sich aus B's "gesetzlich definierter Position als Geschäftsfürer"? |
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