Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

UG hat Schulden....

Dies ist eine Diskussion zu UG hat Schulden.... innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 12:01
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2008
Ort: Deutschland
Beiträge: 35
Keine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Juliansfelix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Exclamation UG hat Schulden....

Hallo,

folgender fiktiver Fall:

Unternehmen A ist eine UG die seit 2009 auf dem Markt besteht. Jetzt hat das Unternehmen A aber Schulden, Vollstreckungsbescheid wurde vor kurzem übergeben.

GF des Unternehmen A gründet aber schon ein neues Unternehmen (B) - eine UG & Co. KG.

Kann der GF das Unternehmen A insolvent anmelden und gleichzeitig Unternehmen B gründen, bzw. Geschäftsführer dort sein?

Der GF hat persönlich auch hohe Schulden, kann ein GV Anteile an der Firma pfänden oder das eigentum der Firma?

Wie sieht die Rechtslage hier aus?

Danke, schon mal im voraus.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2011, 17:09
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: UG hat Schulden....

Grundsätzlich erts mal, kann nur auf das vermögen
der UG zurückgegriffen werden durch den GV.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2011, 01:10
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.097
90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4097 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: UG hat Schulden....

Zitat:
Zitat von Juliansfelix Beitrag anzeigen
Kann der GF das Unternehmen A insolvent anmelden und gleichzeitig Unternehmen B gründen, bzw. Geschäftsführer dort sein?
Ja.

Insolvenz "kann" man übrigens nicht anmelden, man muß sie unter bestimmten Umständen als Geschäftsführer anmelden. Wenn man das versäumt, macht man sich strafbar. Die Insolvenzanmeldung steht insofern nicht im freien Ermessen des/der Geschäftsführer.

Zitat:
Der GF hat persönlich auch hohe Schulden, kann ein GV Anteile an der Firma pfänden oder das eigentum der Firma?
Für Verbindlichkeiten des Unternehmens kann man nur das Eigentum des Unternehmens pfänden, für Verbindlichkeiten eines Gesellschafters auch dessen Gesellschaftsanteile am Unternehmen. Beides sind zwei getrennte Vorgänge.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Mit Schulden in die Ehe Familienrecht 06.08.2010 20:38
Schulden bei der Ex Familienrecht 18.05.2010 14:47
Nur Schulden Erbrecht 11.07.2009 16:31
Wann sind Schulden Schulden? Sozialrecht 30.12.2006 16:54
schulden gleich gemeinsame schulden? Familienrecht 17.09.2005 03:03





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN