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UG (haftungsbeschränkt) Unternehmenssitz

Dies ist eine Diskussion zu UG (haftungsbeschränkt) Unternehmenssitz innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2010, 19:14
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UG (haftungsbeschränkt) Unternehmenssitz

Hallo,

angenommend jemand möchte eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, befindet sich aber als deutscher Staatsbürger ständig im europäischem Ausland.
Da in der Satzung eine Geschäftsadresse innerhalb des Landes angegeben werden muss, beauftragt er einen Büroservice ("virtuelles Büro"), der sowieso die Infrastruktur besitzt und der Post auch persönlich annehmen kann. (Post würde nachgesendet)

Der geschäftsführende Gesellschafter ändert seinen Wohnort im Ausland häufig. Für die Geschäfte sind keine speziellen Räume notwendig.


1. Spricht rechtlich etwas gegen diese Praktik des Geschäftsführers? D.h. z.B. darf der Ort der Geschäftstätigkeit von dem Geschäftssitz in Deutschland abweichen?

2. Kann der Unternehmer Geschäftsunterlagen stets bei sich führen oder müssen diese in Deutschland gelagert werden?

3. Muss irgendwo oder an irgendwen Meldung gemacht werden, das die Geschäftstätigkeit nicht in Deutschland ausgeübt wird? Muss der genaue Ort der Geschäftstätigkeit angegeben werden? Muss bei kurzfristiger Änderung des Ortes der Geschäftstätigkeit der neue Ort irgendwem bekannt gegeben werden?
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Alt 23.09.2010, 19:23
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AW: UG (haftungsbeschränkt) Unternehmenssitz

Offensichtlich scheinen die Fragen ja nicht einfach zu beantworten sein.

Vielleicht könnte mir jemand einen Tipp geben, wo das Problem liegt!?

Mark
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  #3 (permalink)  
Alt 23.09.2010, 20:24
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AW: UG (haftungsbeschränkt) Unternehmenssitz

Ich kann nur Lösungshinweise geben, wie sie für die
Gmbh gelten bzw. gegolten haben.

Der GF muss jederzeit in der Lage sein, seine rechtlichen
verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere buchführungspflicht
bzw steuerliche Pflichten.

Als Vorraussetzung hierfür wird mindestens eine Einreiseerlaubnis
angesehen.
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