Dies ist eine Diskussion zu UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme 1 was für Steuern und Gebüren würden da anfallen wenn der Verkehrswert 70.000€ beträgt. es fliest kein Geld es werden nur geschuldete Dienstleistungen aus Altvorderungen beglichen. Da P1 Und P2 die Firma eh zusammen machen wollen. ist kein großes Verkaufszenario geplant. Problem ist nur Person 2 ist nicht Geschäftsfähig Person 1 ist gesetzlicher ehrenamtlicher Betreuer und Generalbevollmächtigter. wie bekommt man das mit den Grundbesitz Übertrag in die UG hin wie funktioniert das denn genau was ist mit der fehlenden Geschäftsfähigkeit von Person 2 kann sie überhaut 50% iger Eigentümer der Firma werden. Das Management macht Person 1. MFG Clio |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme Dies ist nicht zulässig gem. §181 BGB. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme in der Generalvollmacht steht geschrieben das in sich Geschäfte (§181) erlaubt sind. §181 wurde damit außer Kraft gesetzt. die Generalvollmacht ist übrigens Beurkundet. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme Naja, ein Grundstückskauf ist aber an gewisse rechtliche Bedingungen geknüpft. Eine Übereignung findet nur nach Auflassung und Eintragung statt. Also am besten geht man gleich damit um Rechtsanwalt/Notar. Der klärt dann auch alle anderen Fragen.
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme oh, oh, du brauchst nachhilfe: die ehe (auch die verlobung) sind absolut und allerhöchstpersönliche angelegenheiten eines menschen. und du kannst noch so geschäftsunfähig sein, heiraten kannst du trozdem. da kann dir keiner was. kein betreuer und kein trallala..... heiraten darf jedeR*, immer. ![]() dieses land hat sich vor nunmehr langer, langer zeit aus dem zeitalter der vormundschaft herausentwickelt. und abgesehen von vielen anderen neuerungen, darf nun jeder mensch hier heiraten, wen er möchte. jawoll! (* okay, okay, das stichwort heißt: ehefähigkeit... die is aber gaaaaaaanz weit unter der geschäftsfähigkeit angesiedelt. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme Zitat:
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Zitat:
FÜr mich riecht das nicht nur, es stinkt.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: UG Gründung mit 1 geschäftsfehigem und einem Geschäftsunfähigen mit Immobilienübernahme Person 1 will keinen Hausanteil überschrieben bekommen das ist quatsch es ist eine Idee die Sache in eine GmbH zu überschreiben da man dann auch eine Hausverwaltung mit Vermietung machen kann. (wenn es eine andere Idee gibt ist Person 1 auch sehr dankbar da das GmbH recht sehr umfassend ist). Person 1 hat keinerlei interesse an Person 2s Immobilie. Person 1 will über die Erwirtschafteten Gewinne eine Aufbesserung der EU Rente der Person 1 und 2. (Düsseldorf ist ja auch nicht gerade billig)Was bringt es wenn die Immobilie verwahrlost wenn man nicht noch was draus machen kann. Person 1 und Person 2 haben eh schon seit längerer Zeit einen gemeinsamen Haushalt. Was sollen diese Vorwürfe. |
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