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Übertragung von KG-Anteilen

Dies ist eine Diskussion zu Übertragung von KG-Anteilen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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Alt 26.09.2010, 22:07
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Übertragung von KG-Anteilen

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand in einer gesellschaftsrechtlichen Frage helfen:

Eine Kommanditgesellschaft wurde im Mai 2009 von einem Kommanditisten A beauftragt seine Anteile auf Herrn B zu übertragen. Herr B stimmt im Juni 2009 gegenüber der Kommanditgesellschaft der Übertragung zu. Allerdings erfolgt die Übertragung/Eintragung im Handelsregister erst im Januar 2010, da die HR-Vollmacht von Herrn B nicht vorlag.

Im August 2010 wird der Gewinnanteil für das Wirtschaftsjahr 2009 ausgezahlt.

Der ursprüngliche Kommanditist A erhält eine entsprechende Mitteilung über die anstehende Zahlung.

Da der Gewinnanteil jedoch auch nach vier Wochen nicht auf seinem Konto eingeht, erkundigt sich A, wo die Zahlung bleibt. Es wird ihm mitgeteilt, dass der Betrag bereits ausgezahlt wurde, allerdings auf das Konto von Herrn B.

Der Übertragungsauftrag erfolgte in der Form, dass Kommanditist A schriftlich und formlos um schnellstmögliche Übertragung der Anteile auf Herrn B (Mai 2009)und um Mitteilung, sobald die Übertragung erfolgt ist, gebeten hat.

Im Januar 2010 erfolgte per Email eine Nachricht, dass die Übertragung mangels vorliegender HR-Vollmacht noch nicht durchgeführt wurde.

Nachdem A erfahren hat, dass der Gewinnanteil Herrn B ausgezahlt wurde, bekräftigt er seine Forderung auf den Gewinnanteil 2009. Daraufhin wird ihm von der Kommanditgesellschaft mitgeteilt, dass sie sich geirrt hat und der Gewinnanteil Herrn B zusteht, da um schnellstmögliche Übertragung gebeten wurde.



Im Gesellschaftvertrag ist u. a. folgendes geregelt:
Gesellschafter, die über ihren Festkapitalanteil oder Teile davon verfügen, haben der Komplementärin den Erwerber oder Begünstigten und die Höhe des abzutretenden Kapitalanteils oder Teil eines Kapitalanteils anzuzeigen. Der Anzeige ist eine formgerechte Handelsregistervollmacht des erwerbenden Kommanditisten gemäß § 20 Abs 4 beizufügen. Erfolgt die Abtretung mit Wirkung innerhalb eines laufenden Geschäftsjahres, so steht der Anteil am Jahresüberschuss für das betreffende Geschäftsjahr dem erwerbenden Kommanditisten zu, sofern sich nicht aus der Anzeige gemäß Satz 1 etwas anderes ergibt.

Wem steht steht der Gewinnanteil zu?

Vielen Dank für die Mitarbeit!!!
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kg-anteile kommanditgesellschaft Übertragung handelsregister

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