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Tantiemen als Gesellschafteranteile

Dies ist eine Diskussion zu Tantiemen als Gesellschafteranteile innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 13:40
Boardneuling
 
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Tantiemen als Gesellschafteranteile

Hallo,

In einer gegründeten GmbH waren 3 Personen beteiligt zu gleichen Teilen, also 1 x 34% und 2 x 33%.
Nennen wir die Pesonen a,b,c.
Nun ist eine Person ca seit 09/2009 ausgestiegen.
Die Personen A und B möchten der ausgestiegenen Person C die Gesellschafteranteile, sagen wir mal es sind 6000€, abkaufen.

Nun steht der Person C aber auch noch Tantiemen aus dem Jahr 2008 zu, sagen wir mal es sind 2000€.


So, die Personen A und B machen jetzt für den abkauf der Gesellschafteranteile folgende Rechnung auf.

Die GmbH zahlt 2000€ ( die Tantiemen )
Person A zahlt 2000€ Gesellschafteranteil
Person B zahtl 2000€ Gesellschafteranteil
--------------------------------------------
6000€ abkauf Gesellschaftsanteile an Person C


Ist denn so etwas Üblich und auch Rechtens ?


Danke für eine schnelle Antwort

Mit freundlichem Gruß

Unicorn63
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  #2 (permalink)  
Alt 20.02.2010, 17:13
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AW: Tantiemen als Gesellschafteranteile

Ich verstehe den Sinn hinter dieser Rechnung nicht wirklich...
Wenn Person C diese Tantiemen in Höhe von 2000 Euro zustehen, hat das doch nicht mit dem Verkauf der Gesellschaftsanteile zu tun.

Wenn A und B die Anteile jeweils hälftig erwerben möchten, müssen sie, bei einem vereinbarten Preis von 6000 Euro jeweils 3000 Euro dafür zahlen.
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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  #3 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 18:36
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AW: Tantiemen als Gesellschafteranteile

Hallo,
ja, so würde ich das auch sehen.

Aber vielleicht ist das ja so nicht richtig und man kann das so machen.
Ich weiß es halt nicht.
Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Danke schon mal

Gruß an alle

Unicorn63
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  #4 (permalink)  
Alt 22.02.2010, 22:09
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AW: Tantiemen als Gesellschafteranteile

Nein,
das kann man definitiv nicht so machen!!
__________________
Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit
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