Dies ist eine Diskussion zu Suche Rat für Gesellschaftsform innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht
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| Suche Rat für Gesellschaftsform Nehmen wir an: ein Kompanion und sein Freund möchten zum Vertrieb einer Software eine haftungsbeschränkte Gesellschaft gründen. Da aber kaum Kapital vorhanden ist und der Vertrieb der Software nicht hauptsächlich betreiben werden soll, sollte 1. die Gründung möglichst einfach und günstig sein, und 2. der Aufwand für Buchhaltung und Steuern möglichst gering sein. Mann könnte über eine britische LTD nachdenken. Das sieht aber u. U. für Kunden suspekt aus. Hat jemand in diesem Bereich Erfahrungen oder einen Tip welche Formen da überhaupt in Frage kommen würden. Ich hoffe, ich bin mit der Frage hier richtig gelandet und freue mich über jeden Tipp. Grüße & Danke der WebbR |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform LTD würde ich sein lassen; wie schon gesagt, sieht nach außen hin suspekt aus. Die Gründungskosten sind zwar niedrig, aber es könne hohe Folgekosten entstehen, u.a. deswegen weil man die Rechtsordnungen zweier versch. Länder beachten muss. Außer der GmnH gibts auch noch eine UG (kleine GmbH). |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform Haftungsbeschränkte Gesellschaftsformen sind die Mini-GmbH, GmbH, Ltd Alle drei erfordern einen deutlich höheren Büroaufwand als eine normale Personengesellschaft. Ltd und Mini-GmbH reicht ein Stammkapital von 1 Pfund, bzw ein Euro aus. Im einzelnen (nur als Überblick): Mini-GmbH Ist eine vollwertige GmbH, aber man kann mit einem Euro Stammkapital anfangen. Von den Folgejahren muss 1/4 vom Gewinn in das Stammkapital überführt werden, bis das vorgeschriebene Stammkapital einer GmbH (25.000 ) erreicht ist. Stammkapital bedeutet nicht, dass das Geld fest auf einem Sperrkonto liegen muss, sondern es bedeutet (stark vereinfacht) Betriebsvermögen. Mit diesem Geld kann man also auch Büromöbel kaufen. Aber da diese Möbel in 3 Jahren (oder waren es 6 Jahren ?) abgeschrieben sind, "verliert" sich der Wert vom Betriebsvermögen. Um das Betriebsvermögen belegen zu können, ist es grundsätzlich Pflicht, eine Bilanz zu erstellen, statt der viel einfacheren Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR). Oben ist eigentlich auch schon die normale GmbH enthalten. Ltd: Wieder ganz grob. Bei der Ltd ist es in vielen denkbaren Fällen noch nicht heraus, inwieweit deutsche oder britische Gerichte und Gesetze zuständig sind. Derzeit ist das nur ein wüßtes Mischmasch. Was sicher ist: Für eine Ltd benötigt man einen Dienstleister. Dieser muss ein Büro vermieten und dort muss jederzeit die Unterlagen der Firma eingesehen werden können. In der Regel sieht das so aus, dass diese Dienstleister ein Haus mieten, jedes noch so kleine Räumchen als Büro an die Firmen vermieten und eine Person zur Verfügung stellen, der die schriftliche Korrespondensz erledigt, die über diesem Büro anfällt und eben den britischen Behörden ermöglicht, jederzeit die Unterlagen der Firmen einzusehen. Nicht gesichert ist folgendes: Die Sicherheit der Ltd wird in GB nicht durch das Kapital, sondern durch strikte Regelungen erreicht. Wenn - selbst Jahrzehnte nach der Auflösung der Ltd - herauskommt, dass diese Firma unfug gemacht hat (insbesondere mit der Bilanz), dann wird die Firma wieder eröffnet (ohne Zutun oder Information des (ehemaligen) Besitzers und die Haftungbeschränkung wird aufgehoben. Das heißt der Betreffende haftet dann auch mit dem Privatvermögen. Meine Empfehlung ist die Mini-GmbH. Die Bilanz und überhaupt den Steuer- und Buchhalterkram kann man einem Steuerberater überlassen. Das ist zwar teurer als Software und selbermachen, aber meiner Ansicht nach lohnt sich das trotzdem. Wenn man das einem Steuerberater überlässt, bedeutet es aber keinesfalls, dass man sich damit nicht beschäftigen soll. |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform Mit Mini-GmbH meinte ich UG. |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform Wenn unbedingt Wert auf die Haftungsbeschränkung gelegt wird, würde ich in diesem Fall auch zur haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) raten. Die Gründung einer solchen Gesellschaft ist unter Verwendung des Musterprotokolls relativ kostengünstig und schnell abzuwickeln. Da die Gesellschaft jedoch auf Grund des HR-Eintrags zum Formkaufmann wird, ist vollständige doppelte Buchführung unerlässlich. Zur Kostenminimierung würde ich, sofern in diesem Bereich wenigstens Grundkenntnisse vorhanden sind, dazu raten, einige vorbereitende Arbeiten für den Steuerberater schon selbst zu machen (z.B. Sortierung, Kontierung, evtl. auch Buchen).
__________________ Keine meiner Aussagen erhebt einen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform OK! Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Ich hab noch zwei Nachfragen: 1. Angenommen es werden Sachwerte für 10000 angeschaft die ins Betriebskapital einfließen. Wenn diese abgeschrieben sind bedeutet das dann doch dass das Betriebskapital wieder bei 0 ist, oder? 2. Wenn sich die Mini-GmbH nach 2 Jahren auflöst. Was passiert mit dem Kapital? Nochmal Danke für die Hilfe! |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform Zitat:
Zitat:
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| Zitat:
Das mit der Wertentwicklung und Abschreibung wird mir zwar vermutlich für immer ein Mysterium bleiben Aber naja, ich bin ja kein Jurist!THX nochmal für die fundierten Infos! |
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| AW: Suche Rat für Gesellschaftsform Einfaches beispiel: Du hast im Jahre 1960 in der Fussgängerzone von Köln (Hohe Straße) eine Immobile gekauft für umgerechet 100.000 Euro. In der Handels-bzw. Steuerbilanz wird diese Im. abgeschrieben über die Jahre und steht nur mit dem Wert des Anschaffungswert des Grundstücks in der Bilanz, sagen wir, 20.000 Euro. (Grundstück wird nicht abgeschrieben bzw. Grund und Boden) Die Imm. hat aber mittlerweile einen Marktwert von 5 Millionen Euro. Dein Betriebskapital in der HandelsBilanz beträgt also 20.000 euro, dein Betriebskapital nach Marktwerten 5 Millionen Euro. Wenn du das ganze aufllösen würdest, würde man die 5 Millinen an die Gesellschafter verteilen können. |
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