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Stimmrechtverteilung bei GmbH

Dies ist eine Diskussion zu Stimmrechtverteilung bei GmbH innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.08.2005, 20:54
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Question Stimmrechtverteilung bei GmbH

Mal angenomme A will sich an einer GmbH mit 45% beteiligen, die weiteren 2 Gesellschafter B + C halten 45% (B) und 10% (C). Wenn man nun von der klassischen Stimmrechtverteilung absieht weil B +C eng befreundet sind, stellt sich die Frage nach einer für alle Seiten ausgewogenen Stimmrechtverteilung diese aber in welchem Verhältnis???
Bin für kurzfristige Vorschläge dankbar, da A nicht die Marionette von B + C werden will!!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2005, 07:56
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AW: Stimmrechtverteilung bei GmbH

Meiner Meinung nach ist die Stimmrechtsverteilung streng an die Kapitalanteile gebunden und kann nicht frei vereinbart werden.

Dem würden die anderen Gesellschafter auch nicht zustimmen.


meint
Remby
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.08.2005, 15:22
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AW: Stimmrechtverteilung bei GmbH

Ist nichts Abweichendes im Gesellschaftsvertrag geregelt (vgl. insoweit § 45 Abs. 2 GmbHG), so gewähren jede fünfzig Euro eines Geschäftsanteils eine Stimme (§ 47 Abs. 2 GmbHG). Und da B und C gut befreundet sind, dürfte zweifelhaft sein, ob sie sich mit einer anderen Stimmverteilung einverstanden erklären!
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