Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Stammeinlage/Nennbetrag

Dies ist eine Diskussion zu Stammeinlage/Nennbetrag innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 15:45
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.178
95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)  
Stammeinlage/Nennbetrag

Hi,

ich hab gerade nen Kopf vorm Brett, aber:

Was ist die Nenneinlage und was hat diese mit dem Stammkapital zu tun?

VG und Danke
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.07.2010, 21:58
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Stammeinlage/Nennbetrag

Den Begriff Nenneinlage kenne ich jetzt nicht;
aber die die Gesellschaftsanteile lauten
auf einen Nennbetrag.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 15.07.2010, 00:27
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 1.178
95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)95% positive Bewertungen (1178 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Stammeinlage/Nennbetrag

Hi,

habs inzwischen "herausbekommen".

Beispiel:

Stammeinlage: 25.000 €
Gesellschafter: A und B
Nennwerte: A 15.000 € und B 10.000 €

Mehr isses nicht

VG und Thx
__________________
Meine Beiträge spiegeln nur meine Meinung zu einem Thema wieder und ersetzen nicht den RA.
Falls eine Antwort für Sie hilfreich gewesen ist würde ich mich über eine positive Bewertung freuen. Bewertungen mit der Waage oben rechts
Bildung ist eine Krücke, mit der der Lahme den Gehenden schlägt, um zu zeigen, daß er auch bei Kräften ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.09.2010, 12:47
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Alter: 67
Beiträge: 27
Keine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Investmentclub hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stammeinlage/Nennbetrag

Und dann gibt es noch die ausstehende Stammeinlagen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verjährung Stammeinlage Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.05.2010 12:46
Pfändungs- und Überseisungsbeschluß auf Einzahlung der Stammeinlage Gesellschaftsrecht 05.09.2005 18:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN