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Schweizer Firma in Deutschland

Dies ist eine Diskussion zu Schweizer Firma in Deutschland innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 20:35
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Smile Schweizer Firma in Deutschland

Hallo

Ich habe folgende Frage ...

Was muss eine Schweizer Firma in Deutschland oder der gesamten EU tun , damit wenn es zum Rechtsstreit kommt schweizer Recht gilt.

z.b

-max. Handeln in DE oder EU

Titelvollstreckung z.b Zahlung einfordern ( Überhaupt Möglich ? Da Schweiz , Nicht EU )

Wann wird ein Fall vor einem Deutschen Gericht verhandelt

Welche Möglichkeiten haben Deutsche Gerichte usw. eine Schweizer Firma zu verurteilen ?



komplizierte Frage , aber ich hoffe auf eure Antworten

Vielen Dank !!!
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  #2 (permalink)  
Alt 18.12.2007, 07:47
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AW: Schweizer Firma in Deutschland

Zu unterscheiden sind Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarung.
Grundsätzlich können die Parteien vereinbaren, welches Recht gelten soll, Art. 27 EGBGB. Wird ein Vereinbarung hierüber nicht getroffen, so gilt Art. 28 EGBGB. Soll also Schweizer Recht gelten, muß in den Vertrag hinein: "Es gilt Schweizer Recht." Vorsicht, wenn der Kunde ein Verbraucher ist, dann gilt nämlich Art. 29, 29a EGBGB.
Soll auch ein Schweizer Gerichtsstand vereinbart werden, dann ist das nur wirksam, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, Art. 34 EGBGB in Verbindung mit § 38 Abs. 1 ZPO.
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