Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rücktritt als Geschäftsführer

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt als Geschäftsführer innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2010, 09:03
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dickmilch hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rücktritt als Geschäftsführer

Guten Tag,
A ist angestellter Geschäftsführer bei Firma B. Firma B hat A und B(Geschäftsführender Gesellschafter) als GFs. Aufgrund drohender Haftungsrisiken möchte A sofort als Geschäftsführer zurücktreten - aber nicht kündigen. Nun hat A aber in seinem Arbeitsvertrag einen einseitigen Passus, welcher lautet:

Pkt. 7
Die Bestellung zum GF kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung jederzeit widerrufen werden, unbeschadet seiner Entschädigungsansprüchen. Der Widerruf gilt als Kündigung dieses Vertrages zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Pkt. 6
Der GF verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40.000€ zu bezahlen, wenn er das Angestelltenverhältnis vertragswidrig beendet. Das gleiche gilt, wenn das Anstellungsverhältnis durch ausserordentliche Kündigung durch die Firma beendet wird, wenn der Geschäftsführer einen wichtigen Grund für diese Kündigung gesetzt hat.

Annahme!?!
Wenn A sein Rücktrittsgesuch als GF einreicht, aber nicht kündigt, bietet er laut Vertrag der Firma einen "wichtigen Grund" und somit ist die Kündigung sowie die Vertragsstrafe von 40K laut Vertrag fällig.

Fragen:
1.) Ist der Pkt. 6 vor Gericht rechtens?
2.) Wer definiert "wichtigen Grund"?
3.) Das Rücktrittsgesuch müsste zur Gesellschafterversammlung vorgelegt werden?
4.) Wie muss dieses Gesuch formaljuristisch korrekt formuliert werden?

Vielen Dank
pd
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.08.2010, 09:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 44
Beiträge: 18.871
98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)98% positive Bewertungen (18871 Beiträge, 1279 Bewertungen)  
AW: Rücktritt als Geschäftsführer

Zitat:
Zitat von dickmilch Beitrag anzeigen
Der GF verpflichtet sich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 40.000€ zu bezahlen, wenn er das Angestelltenverhältnis vertragswidrig beendet.
"Vertragswidrig" heit nicht, durch ordentliche Kündigung, sondern durch eine Vertragsverletzung.
Zitat:
Das gleiche gilt, wenn das Anstellungsverhältnis durch ausserordentliche Kündigung durch die Firma beendet wird, wenn der Geschäftsführer einen wichtigen Grund für diese Kündigung gesetzt hat.
Eine Firma, die hier "gesetzt" statt "gegeben" schreibt, ist offensichtlich unseriös. Dieser Vertrag wurde nicht durch einen Juristen geschrieben. Welche Branche?

Zitat:
Annahme!?!
Wenn A sein Rücktrittsgesuch als GF einreicht, aber nicht kündigt, bietet er laut Vertrag der Firma einen "wichtigen Grund" und somit ist die Kündigung sowie die Vertragsstrafe von 40K laut Vertrag fällig.
Die Annahme ist falsch.

Zitat:
1.) Ist der Pkt. 6 vor Gericht rechtens?
Darüber könnte man diskutieren, insbesondere über die Strafzahlung wegen fristloser Kündigung.
Zitat:
2.) Wer definiert "wichtigen Grund"?
im Zweifelsfall: das Gericht. Wichtiger Grund ist normalerweise eine schwerwiegende und irreversible Schädigung der Geschäftsinteressen bzw. des Vertrauens.
Zitat:
3.) Das Rücktrittsgesuch müsste zur Gesellschafterversammlung vorgelegt werden?
Es müsste der GV rechtzeitig vor ihrer nächsten Sitzung eingereicht werden, so dass es satzungsgemäß auf die Tagesordnung wandern kann und besprochen werden kann. Dazu muss man die Satzung lesen.
Zitat:
4.) Wie muss dieses Gesuch formaljuristisch korrekt formuliert werden?
Solch eine Frage, die 40.000 Euro und einen Job wert sein kann, in einem Laienforum zu stellen und eventuell der Antwort zu vertrauen, ist arg ungeschickt. Dazu sollte man einen Anwalt befragen. Es geht hier um viel!
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
gmbh, haftung, rücktrittsgesuch, vertrag geschäftsführer

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewerbeverbot als Geschäftsführer Gesellschaftsrecht 03.03.2009 18:44
Geschäftsführer Gesellschaftsrecht 02.07.2008 10:53
Rücktritt vom Rücktritt eines Vorstandes u. Vergütung von Vorstandsmitgliedern Vereinsrecht 28.06.2008 12:15
Geschäftsführer Verein Vereinsrecht 18.10.2007 15:53
Geschäftsführer Arbeitsrecht 06.02.2006 18:51





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN