Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Rückgewähr Einlagen

Dies ist eine Diskussion zu Rückgewähr Einlagen innerhalb des Forums Gesellschaftsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 01:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Rückgewähr Einlagen

HI Leute,

Mal angenommen, eine BGB - Gesellschaft geht insolvent, dann habe die Gesellschafter einen Anspruch auf Rückgewähr der geleisteten Einlagen aus § 733 II 1 BGB.

WIe ist es bei einer GmbH & Co. KG geregelt?
Wie lautet hier die einschlägig Anspruchsgrundlage eines Kommanditisten, der seine Einlage zurück haben möchte.

danke
LG
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 09:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: Saarbrücken
Alter: 59
Beiträge: 4.143
96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)96% positive Bewertungen (4143 Beiträge, 298 Bewertungen)  
AW: Rückgewähr Einlagen

Meiner Meinung nach § 155 HGB.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 14:42
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rückgewähr Einlagen

Wieso besteht denn bei Insolvenz Anspruch auf Rückzahlung der
Einlagen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 22:07
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rückgewähr Einlagen

Zitat:
Zitat von berniebär Beitrag anzeigen
Wieso besteht denn bei Insolvenz Anspruch auf Rückzahlung der
Einlagen?
es wird ein gutachten erstellt. da darf man doch alle ansprüche prüfen, die in betracht kommen, oder bin da auf der falschen fährte?

man kann ja die ganzen ansprüche durchprüfen und dann im ergebnis festhalten, dass er die forderung in der tabelle anmelden muss, oder?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 22:24
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rückgewähr Einlagen

§ 733 spricht doch von der Auflösung, und nicht von der Insolvenz.

Ansprüche bei einer Insolvenz haben doch nur die Fremdkapitalgeber.

Eigenkapitaleinlagen der Gesellschafter sind doch verloren;
welche Foderungen sollen das denn genau sein?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 22:46
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rückgewähr Einlagen

also:

B ist als kommanditist bei einer publikums-kg (gmbh&co.KG) beigetreten und hat als einlage 10.000 geleistet.

die gmbh&co. kg macht wilde spekulationsgeschäfte und geht pleite, und muss insolvenz melden.

B bereut seine entscheidung und will seinen beitritt anfechten und seine 10.000 euro zurückhaben, er behauptet, dass er nicht ausreichend informiert wurde über die geschäfte.

wie bekommt er nun sein geld wieder? welche AGL????
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 27.09.2010, 22:59
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rückgewähr Einlagen

Meines Erachtens nur über die fehlerhafte anlageberatung oder
die Prospekthaftung.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.09.2010, 12:00
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rückgewähr Einlagen

Der 733 BGb regelt doch die Ansprüche,wenn noch Vermögen
da ist, und die Gesellschaft aufgelöst wird.
Vereinfacht gesagt, wird das Vermögen enstprechend den
Kapitalanteilen (Einlagen + eventuelle Zuwächse bzw. verluste)
aufgeteilt.

Bei einer Insolvenz muss ich mich ins Insolvenzrecht begeben.
Deshalb würde ich vorschlagen, dass du dort die Frage stellts

Grundsätzlich werden bei einer Insolvenz aber die Ansprüche der
Fremdkapitalgeber befriedigt.
Dabei können dann auch Geschäfte angefochten werden durch den
Insolvenzverwalter.


Ob es grundsätzlich möglich ist, dass der Insolvenzverwalter
Verträge bzw. Willenserklärungen der Eigenkapitalgeber anfechten
kann, keine Ahnung

Wenn man sich die bekannteren Schäden in der Vergangenheit
mal näher anguckt, haben die Anleger dann auch in der Regel
Ansprüche aus Schadensersatz gegenüber den Verantwortlichen entweder aus Falschberatung
oder Prospekthaftung:

http://www.graumarktinfo.de/gm/aktue...ht/494018.html
http://www.juraforum.de/forum/newrep...reply&t=333115
http://www.finanztip.de/recht/bank/g...ger-gruppe.htm
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 14:43
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 21
Keine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, TheDarkKnight hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Rückgewähr Einlagen

Hi,

im SV steht absolut gar nix über Prospekte. Dort wird kurz der Gesellschaftsvertrag beschrieben (werterhaltend und nachhaltige Kapitalanlage).

Der Geschädigte, selbst Risikoscheu, stößt "in diesem Zuge" auf die Gesellschaft.

Ich würde die Prospekthaftung aus dem § 44 I 1 BörsG verneinen, da der SV nix hergibt über Prospekte.
ABER: es gibt ja noch die allgemeine Prospekthaftung aus dem c.i.c. könnte man evtl. da vielleicht etwas reißen?

über ein feedback würd ich mich freuen.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 29.09.2010, 17:10
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 1.736
90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)90% positive Bewertungen (1736 Beiträge, 66 Bewertungen)  
AW: Rückgewähr Einlagen

Mit börsengesetz hat das nichts zu tun.

Ich dachte das wäre ein geschlossener FOnds gewesen, der einen
Prospekt herausgegeben hat.

Darüber hnaus kann man natürlich auch ohne Prospekt Gelder einsammeln;
aber das dürfte bei einem Publikumsfonds schwierig sein.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Anrecht auf Rückzahlung von Einlagen bei Austritt des Gesellschafters? Gesellschaftsrecht 14.04.2008 09:44
Anspruch auf Rückgewähr/Rückgewehr Bürgerliches Recht allgemein 06.04.2008 12:57
Rückgewähr der Gegenleistung bei SE sdgL? Kaufrecht / Leasingrecht 17.11.2007 07:21
Rückgewähr im Mehrpersonenverhältnis, 346 Bürgerliches Recht allgemein 14.09.2006 16:25
Anspruchsgrundlage(n) für Rückgewähr/Enteignung Zivilrecht - Hausarbeiten 07.08.2006 20:07





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Gesellschaftsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN